Im Rechtsstreit über eine Reportage zu Folgen des Terroranschlags vom 11. September 2001 haben sich der französische Fernsehsender France Télévisions und sein früherer Generaldirektor Patrick de Carolis durchgesetzt. Frühere Verurteilungen in Frankreich verstiessen gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) am Donnerstag in Strassburg.
Der frühere saudiarabische Geheimdienstchef Prinz Turki al-Faisal hatte nach Ausstrahlung der Reportage im Jahr 2006 vor einem französischen Gericht gegen de Carolis, einen Journalisten und den Fernsehsender France 3 wegen übler Nachrede geklagt.
Unbequeme Klagen
In dem Fernsehbeitrag kamen laut Gericht Familienangehörige der Opfer des Terroranschlags in New York zu Wort. Sie warfen demnach Al-Faisal vor, er habe während seiner Zeit als Geheimdienstchef in Saudi-Arabien die Taliban unterstützt und finanziert.
De Carolis und France Télévisions hatten geklagt, weil die Urteile der französischen Gerichte gegen ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstossen hätten. Das Strassburger Gericht stellte fest, dass die Behandlung des Themas nicht gegen Grundsätze eines verantwortungsvollen Journalismus verstossen habe.
Gegen das EMGR-Urteil könne noch Berufung beantragt werden, teilte das Gericht mit.
(sda/dpa)