Sie heissen Fitim und Zylfije, leben in Kosovo und sie haben geheiratet. Das wäre eigentlich keine Geschichte, wenn die beiden nicht minderjährig wären. Der Fall wurde zum Politikum.
Den Stein ins Rollen brachte kürzlich ein Video von der Hochzeit, das sich über die Sozialen Medien rasch verbreitet hat, von den Medien in Kosovo aufgegriffen wurde und eine Kontroverse ausgelöst hat. Auch der staatliche Sender RTK berichtete darüber.
Erst hiess es, die beiden Kinder seien 13 und 14 Jahre alt. Dann kam die Korrektur von Fazliu S., dem Vater des jungen Bräutigams: Sie seien 16-jährig. S. will nun gegen jene Medien klagen, die eine Falschmeldung verbreitet hätten.
Doch auch in Kosovo ist die Volljährigkeit zweier Brautleute Voraussetzung für den Bund der Ehe. Dies macht die bekannte Anwältin Dinka Dobruna deutlich. Eltern, die sich nicht daran halten würden, könnten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren abgestraft werden.
Da hilft es auch nichts, dass sich die beiden Kinder lieben und mit der Heirat einverstanden sind, wie überall kolportiert wird, um den Verdacht einer Zwangsheirat im Voraus beiseite zu räumen.
Die Soziologin Sibel Halimi äusserte sich ebenfalls kritisch. Eine frühe Heirat könne sich negativ auf das Leben zweier junger Menschen auswirken. Sie hat die beiden Familien deswegen in Begleitung der Polizei besucht.
Und auch der Leiter des Zentrums für Soziale Arbeit im Bezirk Malisheva erklärte danach, dass er eine Kommission ins Leben rufen werde, die sich des Themas annehme.
In Kosovo wird generell früh geheiratet. Dies auch deshalb, weil der Austausch von Intimitäten gesellschaftlich nur unter Verheirateten akzeptiert ist.
Gemäss Schweizer Zivilgesetzbuch darf heiraten, wer 18 Jahre alt, somit mündig und urteilsfähig ist. Auch ein Einverständnis der Eltern ändert nichts daran. Immerhin darf man sich aber verloben. Es gibt aber konkrete, bewilligungspflichtige Ausnahmen, zum Beispiel bei eine Schwangerschaft eines minderjährigen Mädchens.
Um Zwangsheiraten zu unterbinden, hat das Schweizer Parlament die Schutzmassnahmen in der letzten Sommersession verstärkt.
In Deutschland dürfen 16-Jährige heiraten, sofern ein Ehepartner volljährig ist. Unter speziellen Bedingungen dürfen auch zwei Minderjährige heiraten. Ganz allgemein hat sich europaweit Mindestalter 16 durchgesetzt. (aargauerzeitung.ch)