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Schweiz

Europäischer Gerichtshof verurteilt die Schweiz wegen Wegweisung eines Sudanesen

Gegen die Menschenrechte: Schweiz wegen Wegweisung eines Sudanesen verurteilt

30.05.2017, 10:1930.05.2017, 14:08
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz verurteilt wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention. Die Schweiz verletzte das in der Konvention festgehaltene Recht auf Leben und das Folterverbot. Sie wollte zwei asylsuchende Sudanesen in ihr Herkunftsland wegweisen. Bei einem hat der Gerichtshof eine Menschenrechtsverletzung festgestellt. 

Ein seit seiner Schulzeit politisch aktiver Sudanese darf nicht in seine Heimat weggewiesen werden. Der Mann war für die Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement, JEM) aktiv gewesen. Er sammelte im Sudan Geld für die Organisation, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzt. Als zwei seiner Kontaktmänner festgenommen worden waren, wurde auch er von den sudanesischen Behörden gesucht. In der Schweiz war der Mann weiterhin sehr aktiv.

An Leib und Leben gefährdet

Der Europäische Gerichtshof hält nun in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei davon auszugehen, dass der Mann an Leib und Leben gefährdet wäre, wenn man ihn in den Sudan wegweisen würde. Seine politischen Aktivitäten hätten wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Behörden auf ihn gelenkt.

Der Mann war im Juli 2012 in die Schweiz eingereist. Er stellte ein Asylgesuch, das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch abgelehnt wurde. Eine Beschwerde dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht ab. In einem zweiten Fall eines weiteren Sudanesen ist der Gerichtshof hingegen zum Schluss gekommen, dass keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt.

Gemäss Statistik des SEM befanden sich per Ende April 291 Personen aus dem Sudan im Asylprozess in der Schweiz. 116 davon wurden vorläufig aufgenommen, bei vier Personen wurde der Vollzug ausgesetzt. (wst/whr/sda)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dorfne
30.05.2017 11:52registriert Februar 2017
Dieser Entscheid ist einleuchtend! Hab sowieso das dumpfe Gefühl, dass man oft die "Falschen" draussen haben will. Die CH sollte endlich die Zuwanderung aus Eritrea stoppen, das würde mehr bringen, als verfolgte Menschenrechtler zu schikanieren.
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Dreiländereck
30.05.2017 11:56registriert April 2016
Der Titel könnte auch heißen: Europäischer Gerichtshof bestätigt Wegeeisung eines Sudanesen aus der Schweiz.
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