So richtig rund läuft es der Schweizer Bundesanwaltschaft im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus nicht, seit der höchste Strafverfolger, Bundesanwalt Michael Lauber, 2014 den angeblichen Dschihad-Reisenden den Krieg erklärt hat. Die Fälle, in denen ein Urteil ergangen ist, lassen sich an einer Hand abzählen – viele Verfahren mussten aus Mangel an Beweisen eingestellt werden, noch immer sind Dutzende hängig.
Diese Woche dann der nächste Rückschlag. Der Terrorverdacht gegen zwei Syrer, die Ende 2015 in Genf festgenommen worden waren, hat sich nicht erhärtet. Die Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren am Mittwoch ein. Die beiden Syrer, die je 50 Tage in Untersuchungshaft sassen, wurden mit 11'000, respektive 12'500 Franken entschädigt.
Den hiesigen Medien war die Meldung nur wenige Zeilen wert, international fand die jüngste Panne der Bundesanwalt aber durchaus Beachtung: Washington Post, ABC News und Fox News berichteten prominent über den Fall.
Die beiden Männer waren am 11. Dezember 2015 in Genf verhaftet worden, als sie mit einem Auto mit französischen Kennzeichen unterwegs waren. Detektoren lieferten Hinweise darauf, dass im Auto unter anderem militärischer Sprengstoff transportiert worden war.
Die Bundesanwaltschaft eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen die beiden. Ihnen wurden vorgeworfen, gegen den Straftatbestand des Verbots der Herstellung und Weiterverbreitung von Sprengstoffen und giftigen Gases sowie gegen das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.
Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich ergab später, dass im Auto Spuren von Nitroglyzerin nachgewiesen werden konnten. Diese Spuren könnten möglicherweise aber auch von den Polizisten bei der Untersuchung des Fahrzeugs herrühren, heisst es in den Nichtanhandnahmeverfügungen.
Die beiden Verhafteten gaben in den Einvernahmen zu Protokoll, dass sie nicht die Absicht gehabt hätten, in die Schweiz zu reisen. Vielmehr hätten sie sich verfahren. Sie seien Sunniten. Die Ermittlungen ergaben keine Nähe zum Dschihadismus oder zum «Islamischen Staat». Obwohl verschiedene Fragen offen blieben, wie etwa die Herkunft des Fahrzeugs, wurden die Vorwürfe gegen die beiden Syrer schliesslich fallen gelassen. Sie wurden nach 50 Tagen Untersuchungshaft wieder in die Freiheit entlassen.
Für die Untersuchungshaft wurden sie mit 11'000 respektive 12'500 Schweizer Franken entschädigt. Einer der beiden erhielt zudem 1250 Franken für Beschädigungen an seinem Fahrzeug bei der Untersuchung. Die Pflichtverteidiger der beiden wurden mit 4840 Franken respektive 3855 Franken aus der Staatskasse bezahlt. Auch die Verfahrenskosten im Betrag von je 6500 Franken gehen zu Lasten der Bundeskasse. (wst/sda)