Prozess in Aarau
Sie wollte auf Facebook Glarner helfen – nun wurde ihr «Armleuchter» zum Verhängnis

Ein Facebook-Streit landet im Gerichtssaal: Eine Frau hatte in einem Post Andreas Glarner gegenüber einem Kritiker verteidigt und letzteren als "Armleuchter" bezeichnet. Das liess sich dieser nicht gefallen und zog sie vor das Bezirksgericht Aarau.

Nadja Rohner
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Ein Streit um Andreas Glarner auf Facebook bringt eine Frau, die den SVP-Mann stützt, vor Gericht.

Ein Streit um Andreas Glarner auf Facebook bringt eine Frau, die den SVP-Mann stützt, vor Gericht.

Keystone

Letzte Woche machte ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich Schlagzeilen. Ein Mann wurde dafür verurteilt, dass er einen ehrverletzenden Facebook-Post «gelikt» hatte. Ein Klick – ein Strafregistereintrag. So schnell geht das.

Auch das Bezirksgericht Aarau musste sich in den letzten Tagen gleich zweimal mit dieser Thematik auseinandersetzen. Zwei Frauen sassen vor den Schranken, weil sie auf Facebook die Ehre eines anderen verletzt hatten.

Eine der Frauen ist Sabine (alle Namen geändert). In den Vierzigern, hellblond und stark geschminkt, macht sie nicht den Eindruck einer Wutbürgerin. Und doch hatte Sabine online Bruno beschimpft. Bruno seinerseits ist keiner, der den Konflikt scheut. Besonders auf Facebook diskutiert er leidenschaftlich. Pointiert bis provokativ. Alles, was rechts ist, mag er nicht – und sagt das auch. So bezeichnet er die SVP schon mal als «Schweizerische Versager Partei», die «das Schweizer Volk verarscht» und «den Superreichen hofiert».

Das wiederum mögen andere nicht. Zum Beispiel Sabine. Das Rencontre der beiden spielte sich auf der Facebook-Seite von SVP-Nationalrat Andreas Glarner ab. Dieser postete, dass er gegen Bruno einen (heute noch nicht rechtskräftigen) Strafbefehl wegen übler Nachrede erwirkt hatte, weil Bruno Glarner als «rassistisch» und «faschistisch» bezeichnet haben soll.

Bruno konterte, indem er eine frühere Verurteilung Glarners ins Spiel brachte, der Nationalrat gab zurück, und irgendwann lupfte es der mitlesenden Sabine am Computer ihrer Aarauer Wohnung den Hut, weil «irgendwo hats Grenzen», wie sie vor Gericht sagt. Sie eilte Glarner verbal zu Hilfe, betitelte Bruno mit «Armleuchter» und «armselig».

Schlagabtausch auf Facebook Der erste Eintrag ist vom Kläger, der mittlere zwischen den Glarner-Post von der Angeklagten: "Andreas, lass dich doch nöd vo somene armlüchter provoziere..."

Schlagabtausch auf Facebook Der erste Eintrag ist vom Kläger, der mittlere zwischen den Glarner-Post von der Angeklagten: "Andreas, lass dich doch nöd vo somene armlüchter provoziere..."

Facebook

In der Reuss ersäufen

Vielleicht hätte Bruno sich das früher gefallen lassen. Aber dass Glarner gegen ihn ein Verfahren angestrebt hatte – «das einzige gegen mich», betont Bruno –, wurmte ihn: «Was Glarner kann, kann ich auch.» Und weil Bruno seine Meinung online wie offline gerne mitteilt – «Ich bleibe dabei aber anständig» –, fand er auf Facebook problemlos 13 Leute, gegen die er Anzeige erstatten konnte. Wegen Beschimpfung, übler Nachrede, Drohung. «Schwein» hatte ihn einer genannt, «linke Zecke», in der Reuss ersäufen wollte ihn ein anderer. «Manche glauben, wenn sie mich auf Facebook blocken, bekäme ich das nicht zu Gesicht», sagt Bruno. «Aber dann schickts mir halt ein Dritter zu.»

Als Bruno Sabine wegen dem «Armleuchter» anzeigen wollte, lief er bei der Kantonspolizei zunächst auf. Mehrfach. Tatsächlich kann er der az ein Mail zeigen, in dem ein Polizeibeamter schreibt: «Ihre auf Facebook geposteten Äusserungen können durchaus als Provokation für die Gegenpartei aufgefasst werden. Folglich müssen Sie mit solchen Kommentaren rechnen. Und falls Sie diese Art von Kommentaren nicht vertragen, wäre es angebracht, sich nicht mehr auf solchen Plattformen mitzuteilen.» Erst, als Bruno insistierte und den Polizisten darauf hinwies, dass es nicht seine Aufgabe sei, zu beurteilen, ob eine Strafanzeige die angezeigten Straftatbestände tatsächlich erfülle, lenkte der Beamte ein.

Kein Vergleich geglückt

Einige Monate später erhielt Sabine den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Beschimpfung. Bedingte Geldstrafe von 1000 Franken, Busse von 200 Franken, dazu 700 Franken Gebühren. Sabine, die von Sozialhilfe lebt und «jeden Franken viermal umdrehen muss», focht den Strafbefehl an. Eine Vergleichsverhandlung scheiterte. Weil Bruno Schadenersatz und Genugtuung in vierstelliger Höhe gefordert habe, so Sabines Anwalt. Vor Gericht betont die Frau, es tue ihr leid und sie habe Bruno, den sie nicht persönlich kenne, nicht beschimpfen wollen. Sie empfinde «Armleuchter» nicht als Schimpfwort, das habe schon ihre Grossmutter gesagt. Und sowieso, «im Eifer des Gefechts sagt man noch viel».

Bruno hingegen sagt, er lasse sich das nicht bieten. «Wenn ich meine Meinung sage und das jemanden provoziert, ist das nicht mein Problem.»

Keine Provokation, kein Affekt

Gerichtspräsidentin Karin von der Weid sagt zwar, Brunos 13 Strafanzeigen seien «Wahnsinn», doch letztlich spricht sie Sabine schuldig. Denn weder habe Bruno Sabine direkt provoziert, noch habe die Beschuldigte im Affekt gehandelt, was beides zu Straffreiheit hätte führen können. Die bedingte Geldstrafe reduzierte die Richterin massiv auf 150 Franken und die Busse auf 30 Franken. Hinzu kommt aber noch ein Mehrfaches an Gebühren. Die Zivilforderung von Bruno, 500 Franken, wies die Gerichtspräsidentin ab.

Nach der Verhandlung bleibt Bruno für eine Zigarette draussen stehen. Erzählt, auch das letzte Verfahren – im Kanton Bern – habe er gewonnen. Er sei in Kontakt mit der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und deren Organisation «Netzcourage», die sich gegen Cybermobbing einsetzt. Und Bruno betont, Leute anzeigen sei nicht sein Hobby: «Ich habe die 13 Personen letzten Herbst und Winter angezeigt. Seither niemanden mehr.»