Prozess
Unfallfahrer von Bad Säckingen: «Es wäre besser gewesen, wenn ich nicht überlebt hätte»

Vor einem Jahr starben bei einem schweren Verkehrsunfall in der Altstadt von Bad Säckingen zwei Menschen. Vor Gericht entschuldigt sich der 85-Jährige Unfallfahrer bei den Angehörigen und Opfern.

Hilde Butz
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Auto rast in Strassencafé in Bad Säckingen - zwei Tote
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Der Unfallfahrer, ein 84-jähriger Mann, dürfte das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt haben
Dabei kam eine 63-jährige Frau und ein Mann ums Leben
Rentner fährt in Bad Säckingen in Strassencafé - zwei Menschen tot
Dutzende Rettungskäfte stehen im Einsatz
Ein Bild einer Webcam aus der Innenstadt von Bad Säckingen - der Unfall geschah nicht auf diesem Platz

Auto rast in Strassencafé in Bad Säckingen - zwei Tote

Philipp Ammann/Tele M1

Es ist Samstag, der 7. Mai 2016. Die Sonne scheint. Es herrschen sommerliche Temperaturen. Die Strassencafés in Bad Säckingen sind entsprechend voll. Manche sitzen da, wo sie immer sitzen, haben jeden Samstag den gleichen Tisch reserviert. Ein Platz, unmittelbar am Eingang zur Altstadt. Fussgängerzone. Eine Frühlingsidylle. Sekunden später: Ein Ort des Grauens.

Ein Auto fährt jäh in die Menschenmenge vor den Restaurants. Stühle, Tische, Menschen fliegen durch die Luft. Schreie und Entsetzen. 27 Menschen sind verletzt, zwei tot. Eines der Todesopfer stammt aus dem Fricktal.

Er wollte die Ehefrau ausladen

Hinter dem Steuer des Unfallautos sitzt ein betagter Fahrer, ein Bürger der Stadt. Seit den gestrigen Dienstag muss sich der 85-Jährige vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wirft dem Unglücksfahrer fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vor. Er sei altersbedingt in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und damit den Anforderungen im Strassenverkehr nicht gewachsen gewesen, so Amtsanwältin Natalie Rünzi, die die Anklage vertritt.

«Ich kenne keine Freude mehr»

Rund ein Dutzend Zuschauer und ebenso viele Medienvertreter haben sich zum Prozess eingefunden. Mehrere Fernsehteams sind mit ihren Kameras postiert. Der Bad Säckinger Rechtsanwalt Michael Vogel, der die Verteidigung des Unfallfahrers übernommen hat, überraschte die Medienleute mit der Mitteilung, es sei der ausdrückliche Wunsch seines Mandanten, in Bild- und Filmaufnahmen nicht unkenntlich gemacht zu werden; er wolle sich dem Prozess und der Öffentlichkeit stellen.

Anwesend sind auch die Angehörigen der beiden Todesopfer, die als Nebenkläger zugelassen sind. Die meisten der Verletzten blieben der Gerichtsverhandlung fern. «Zu aufwühlend», sagen einige von ihnen, die an besagtem Stammtisch sassen, den es mit am stärksten getroffen hat.

Den Betroffenen wurde im Vorfeld des Prozesses Gelegenheit gegeben, ihre Geschichte und ihr Befinden einem Gerichtshelfer mitzuteilen. Zum Tatgeschehen könnten sie ohnehin nicht viel sagen.

Verteidiger verlas Erklärung

Der Angeklagte war zur Aussage bereit, sah sich mental aber nicht in der Verfassung, selbst zu sprechen. Rechtsanwalt Vogel verlas im Namen seines Mandanten eine Erklärung. Seit 55 Jahren sei er Bürger dieser Stadt und hoffe, dass die Menschen ihm verzeihen können und ihn wegen des schlimmen Vorfalls, der auch für ihn ein einziger Albtraum sei, nicht aus ihrer Gemeinschaft ausschliessen werden. Allein, um seine gesundheitlich stark angeschlagene Frau nicht im Stich zu lassen, habe er beschlossen, weiterzuleben, obgleich er auch heute noch denke, es wäre besser gewesen, er selbst hätte den Unfall nicht überlebt.

Seit jenem Tag könne er keine Freude mehr empfinden. Es sei eigentlich ein freudiger Tag gewesen, da seine Enkelin zu Besuch war. Gemeinsam mit seiner Frau wollten sie in einem Gasthaus essen gehen.

Er habe seine gehbehinderte Frau aussteigen lassen wollen, um dann einen Parkplatz zu suchen. Plötzlich sei ein Radfahrer auf sein Auto geprallt; woher der gekommen sei, habe er nicht gesehen. Er sei sofort auf die Bremse getreten, muss aber dann aufs Gaspedal gerutscht sein. Viel mehr könne er zum Ablauf nicht sagen. Er wolle sich bei den Hinterbliebenen und Verletzten für all die Schmerzen und das Leid entschuldigen.

Genauer Hergang noch unklar

Mit im Unfallauto sassen die Ehefrau und die 37-jährige Enkelin des Angeklagten. Die Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Enkelin sagte aus. Auch sie habe den Radfahrer nicht kommen sehen. Es habe einen lauten Knall gegeben. Danach sei das Auto regelrecht in die Fussgängerzone geschossen. Ihr Eindruck über die Geschwindigkeit des Wagens bestätigte sich auf einer Videoaufnahme, die aus der anliegenden Eisdiele gemacht wurde.

Von weiteren Zeugen wurde die Geschwindigkeit zwischen 30 und 60 Stundenkilometern eingeschätzt. Der eigentliche Unfall passierte ausserhalb der Aufnahmen.

Das Ermittlungsteam des Verkehrskommissariats Waldshut-Tiengen registrierte insgesamt 85 Zeugen. Dennoch ist der genaue Ablauf des Unglücks nicht klar. Die Staatsanwaltschaft geht bisher von folgendem Sachverhalt aus: Das Auto rollte mit Schrittgeschwindigkeit über den Spitalplatz, in der Absicht, zu wenden. Aus Richtung Volksbank kam der Radfahrer. Es gab einen Zusammenstoss. Dann folgten das laute Aufheulen des Motors und die plötzliche Beschleunigung. Der Velofahrer wurde auf der Motorhaube mittransportiert und abgeworfen. Er stürzte auf eine Frau, die an einem der Tische sass. Die Frau aus dem Fricktal war sofort tot. Der 60-jährige Radfahrer aus Bad Säckingen, der einen Helm trug, erlag am anderen Tag seinen schweren Verletzungen. Bewiesen ist dieser Ablauf allerdings noch nicht.

Zeugen widersprechen dem Fahrer

Es gibt Zeugen, die sich sicher sind, dass das Aufheulen und die Beschleunigung noch vor dem Zusammenstoss mit dem Rad stattgefunden haben. «Ich erinnere mich ganz genau, dass sich der Radfahrer wegen des lauten Motorgeräusches umgedreht und versucht hat, dem Auto zu entkommen, aber er wurde regelrecht aufgespiesst», berichtete eine 59-jährige Zeugin. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.