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Wegen «Sexting» zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilt

Virtuelle Identität als junge Frau

Wegen «Sexting» zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilt

Ein 22-jähriger Schweizer ist wegen verbotener Pornografie, sexueller Handlungen mit Kindern und «Sexting» zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. 
16.01.2015, 16:2516.01.2015, 17:42
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Das Bezirksgericht Zofingen AG verurteilte einen 22-jährigen Mann am Freitag wegen Herstellung strafbarer Pornografie, wegen Anbietens und Zugänglichmachens strafbarer Pornografie sowie wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern. 

Der Geständige hatte mehrere Minderjährige via Facebook und «WhatsApp» dazu gebracht, Nacktfotos von sich anzufertigen. Auch zwang er Minderjährige zu sexuellen Handlungen. Der 22-Jährige befindet sich bereits in einer spezialisierten Einrichtung im vorzeitigen Massnahmenvollzug. 

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von dreieinhalb Jahren. Die Anklage und Verteidigung beantragten, den Vollzug der Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Dem jungen Mann drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. 

Virtuelle Identität als junge Frau

Er hatte sich eine virtuelle Identität zugelegt und gab sich gegenüber anderen Jugendlichen via Facebook und «WhatsApp» als junge und hübsche Frau aus, die auf der Suche nach spontanen sexuellen Abenteuern sei.

Mit dieser virtuellen Identität kontaktierte er männliche, minderjährige Jugendliche und verleitete diese dazu, Nacktfotos von sich herzustellen und ihm zuzuschicken. Anschliessend drohte er, diese Fotos weiterzuverbreiten, wenn sich die Jugendlichen nicht mit ihm sexuell einliessen.

Mit dieser Masche brachte er mehrere Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. Aufgeflogen war er gemäss Staatsanwaltschaft im März 2013. Ein Jugendlicher erstattete damals Strafanzeige gegen ihn wegen sexueller Nötigung.

Zeitgleich wurden Ermittler der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) auf den Mann aufmerksam. Er hatte im Internet Kinderpornografie verbreitet. Bei einer Hausdurchsuchung war kinderpornografisches Material gefunden worden. whr/sda)

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