Während des WEF war der Luftraum wiederum gesperrt. Diese Sperre galt auch für Drohnen, wie Thomas Hobi, Sprecher der Bündner Kantonspolizei, am Dienstag auf Anfrage zu einem Bericht von blick.ch sagte. Verletzt wurde die Sperre durch drei BBC-Journalisten. Jener Journalist, der die Drohne steigen liess und steuerte, erklärte der Polizei, er habe Aufnahmen des Hotels machen wollen, in dem die Journalisten logierten. Der Vorfall ereignete sich am Samstag, 24. Januar.
Zwei Tage zuvor hatte ein Mann eine Drohne steigen lassen, um einen von der malaysischen Delegation organisierten Anlass aus der Luft aufzunehmen. Auch er wurde von der Polizei beim BAZL angezeigt. Die Männer müssen vermutlich mit einer Busse rechnen. Wie hoch sie ausfällt, ist noch völlig unklar. Bei der Medienstelle des BAZL hiess es, zuerst müsse abgeklärt werden, wer in diesem Fall zuständig sei - das Bundesamt oder die Staatsanwaltschaft.
Die Drohnenfliegerei in Davos war laut BAZL-Angaben kein Verstoss gegen das Luftfahrtgesetz, sondern eine Verletzung der vom Bundesrat verhängten Sperre des Luftraums. (whr/sda)