Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST hat am Mittwoch ihren Schlussbericht zum Zugunfall im Bahnhof Rafz ZH vorgelegt. Er bestätigt, dass der Lokführer der S-Bahn im Februar 2015 trotz «Halt» zeigendem Signal losfuhr.
Die Zugssicherung löste zwar eine Zwangsbremsung aus. Die S-Bahn geriet dennoch in den Gleisbereich des herannahenden Interregios, und es kam zu einer seitlichen Kollision, bei der zwei Personen schwer und vier leicht verletzt wurden.
Die SUST hat bei ihren Ermittlungen unter anderem festgestellt, dass die Signale beim Bahnhof im Zürcher Weinland nicht ideal platziert sind: Signalstellungen seien «vom betreffenden Lokpersonal irrtümlich auf den eigenen Zug bezogen» worden. Dazu beigetragen habe auch die unterschiedliche Leuchtintensität der Signale, die «eine Verwechslung erleichterten». Auch der selbstauferlegte Zeitdruck des Lokführers trug dazu bei.
Weiter listet er Faktoren auf, die ausserdem zum Unfall beigetragen haben. So habe unter anderem die Art der Zusammenarbeit im Führerstand das Erkennen des Fehlers verunmöglicht und die vorhandene Sicherheitsausrüstung habe den Unfall nicht verhindern können.
Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Diensttauglichkeit der beteiligten Personen gibt es gemäss SUST aber nicht.
Die SUST spricht deshalb sechs Sicherheitsempfehlungen und zwei Sicherheitshinweise aus, beispielsweise bezüglich der Zusammenarbeit im Führerstand. (sda)