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Nationalrat und Ständerat sind sich einig, das Rentenalter der Frauen innerhalb einer Übergangsfrist von drei Jahren auf 65 anzuheben. Die Ratslinke hat geschlossen dagegen gestimmt und wird wohl das Referendum ergreifen. Dieses könnte nächstes Jahr zur Abstimmung kommen und im Fall einer Annahme (die keinesfalls gesichert ist) würde die neue Regelung frühestens Anfang 2018 gelten. 2021 wäre die dreijährige Übergangsfrist vorbei. Ab dann könnten Frauen mit Jahrgang 1956 und jünger erst mit 65 in Rente gehen.
Die Antworten gehen diametral auseinander. Nominell wäre es gerecht, Frauen und Männer in dieser Frage gleichzustellen. Aber: Frauen leisten ungleich mehr in der Kinderbetreuung und in der Hausarbeit als Männer, erhalten dafür aber keinen Lohn. Und in der bezahlten Arbeit verdienen sie immer noch über 18 Prozent weniger als die Männer. CVP-Sprecherin Barbara Schmid-Federer anerkennt diese Vorbehalte, möchte sie aber nicht mit der Altersvorsorge verknüpfen. Sebastian Frehner (SVP/BS) macht geltend, dass Frauen nur ein Drittel der Beiträge der AHV einzahlen, aber mehr als die Hälfte ausbezahlt bekämen. Er lässt allerdings unerwähnt, dass genau dies eine Folge der unbezahlten Hausarbeit und der niedrigeren Löhne ist.
65 soll zwar grundsätzlich für Männer und Frauen gelten, entspreche aber eher einem Referenzalter. Der Altersrücktritt soll künftig früher oder später und sogar schrittweise erfolgen. Rentenbezug ab 62 ist ebenso möglich wie ein schrittweiser Rückzug aus dem Arbeitsleben. Bei 70 soll aber bei allen Schluss sein.
Wegen der negativen Entwicklung an den Finanzmärkten soll im Rahmen der Altersreform 2020 auch der Umwandlungssatz der Pensionskassen von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Um die resultierenden Ausfälle auszugleichen, waren 70 Franken pro Monat mehr AHV vorgesehen. Nach dem deutlichen Nein gegen die «AHV-plus»-Initiative wollen SVP und FDP nicht mehr. CVP, SP und Grüne sind dafür. Die 70 Franken stehen somit auf Messers Schneide.
(kri)