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Nazia Mehar und ihre Kinder müssen die Schweiz verlassen

Sie sollen ausgeschafft werden: Die Pakistanerin Nazia Mehar mit ihren drei Kindern Mohammed (13), Malika (10) und Zohaib (11). bild: Sandra Ardizzone für die AZ
Sie sollen ausgeschafft werden: Die Pakistanerin Nazia Mehar mit ihren drei Kindern Mohammed (13), Malika (10) und Zohaib (11).bild: Sandra Ardizzone

Richter ohne Gnade: Mutter Nazia Mehar und ihre Kinder müssen die Schweiz verlassen

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen einen negativen Asylentscheid abgelehnt hat, blicken Nazia Mehar und ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft.
24.08.2016, 06:0124.08.2016, 06:13
Martin Rupf / az Aargauer Zeitung
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Schlechte Nachrichten für Nazia Mehar (37) und ihre drei Kinder Mohammed (13), Zohaib (11) und Malika (10): Ende August müssen Sie die Schweiz verlassen und nach Pakistan zurückkehren. Dies nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde gegen den negativen Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) abgewiesen hat.

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Seit gut einem Jahr lebt die Familie in Ennetbaden und hat sich hier gut eingelebt und vorbildlich integriert. Als Fluchtgrund gab die Mutter die Sorge um das Leben ihrer Kinder an.

Den Befragungsprotokollen der Migrationsbehörden ist zusammengefasst folgende Geschichte zu entnehmen: Der Mann von Nazia Mehar verschwand vor ein paar Jahren. In der Folge wohnte sie zusammen mit der Erstfrau ihres Mannes in der gleichen Wohnung.

«Ich kann mit meinen Kindern nicht nach Pakistan zurück; das ist unmöglich.»
Nazia Mehar

Immer wieder sei es zu Übergriffen dieser Frau aber auch durch deren Sohn gekommen. Dieser habe Nazia gedroht, ihre Kinder umzubringen. Trauriger Höhepunkt sei dann ein Angriff auf den Schulbus ihrer Kinder gewesen, der beschossen wurde.

Nach diesem Ereignis stand für Nazia Mehar fest, Pakistan zu verlassen. Die Polizei zu Hilfe zu holen, kam für sie nicht infrage, da diese äusserst korrupt sei. Zudem sei der Sohn ihres verschwundenen Ehemannes sehr einflussreich.

Vor gut zwei Wochen, wenige Tage vor Schulstart, hat die Familie den negativen Entscheid erhalten. Traurig und mit leerem Blick hält Nazia Nehar fest, was sie schon beim ersten Gespräch betonte: «Ich kann mit meinen Kindern nicht nach Pakistan zurück; das ist unmöglich.» Wie es jetzt konkret weiter geht, weiss die dreifache Mutter nicht. Doch sie will die Hoffnung noch nicht aufgegeben, mit ihren Kindern irgendwie doch in der Schweiz bleiben zu können.

Benefizkonzert für die Familie

Der Entscheid aus Bern macht auch die fünf Ennetbadenerinnen betroffen, welche die Familie Mehar seit ihrer Ankunft in Ennetbaden unterstützt haben. Ans Aufgeben denken sie nicht, auch wenn für sie derzeit viele ungewiss ist.

«Wir haben den Verein ‹Flüchtlinge in Not› gegründet, der Flüchtlingen in unserer Gemeinde Hilfe anbietet, wenn sie solche benötigen», sagt Cathryn Lehmann. Als Erstes richte sich der Fokus des Vereins auf die Familie Mehar. «Ab dem 1. September steht die Familie vor einer ungewissen Zukunft, wir wollen sie in dieser schwierigen Situation so gut als möglich unterstützen.»

«Wir hoffen ganz fest, dass die Familie und insbesondere die Kinder am 1. September nicht aus ihren vertrauten Strukturen herausgerissen werden.»
Cathryn Lehmann, Verein Flüchtlinge in Not

Aus diesem Grund findet heute Mittwoch in den Tagesstrukturen in Ennetbaden ein Benefizkonzert statt. «Zuerst gibt es ein Konzert des Ennetbadener Kinder- und Jugendchors, danach spielen Thom Thut und ich einige Songs», sagt Lehman. Zudem werde Nazia Mehar – wie bereits früher – pakistanische Häppchen kochen. «Der Erlös aus dem Konzert und dem Essen wird die Familie nicht direkt erhalten. Vielmehr werden wir mit diesem Geld die Familie gezielt dort unterstützen, wo sie Not hat», erläutert Lehmann.

Die Ennetbadenerin ist überzeugt, dass eine Rückreise bis Ende August schon nur aufgrund fehlender Papiere wenig realistisch ist. «Wir hoffen ganz fest, dass die Familie und insbesondere die Kinder am 1. September nicht aus ihren vertrauten Strukturen herausgerissen werden», so Lehman.

Dabei denke sie vor allem an die Wohnung in Ennetbaden und den Schulunterricht, wo die drei Kinder grosse Fortschritte gemacht und viele Freundschaften geschlossen hätten.

Balz Bruder, Sprecher des Departements Gesundheit und Soziales, sagt in diesem Zusammenhang: «Grundsätzlich sollen die Ausreisepflichtigen bis zum Tag ihrer Ausreise am gleichen Ort und innerhalb der gleichen Strukturen weiterleben.» Hingegen würde die Familie vom Kanton ab dem 1. September keine Sozialhilfe, sondern nur noch Nothilfe erhalten.

Unterdrückte Frauen in Pakistan

Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert in seiner negativen Antwort damit, dass die Familie von Privatpersonen bedroht werde und dass die Polizei und die Justiz in Pakistan für ihren Schutz zuständig seien.

Cathryn Lehmann hat für diese Argumentation wenig Verständnis: «Mag sein, dass es zwar Gesetze gibt, doch diese werden nicht eingehalten.» Pakistan sei gerade für Frauen ein sehr gefährliches Land, wenn sie etwa an die vielen Säureattacken und Ehrenmorde denke.

Dies bestätigt auch Alexandra Karle, Leiterin Kommunikation bei Amnesty International Schweiz. «Pakistan ist für Mädchen und Frauen eines der gefährlichsten Länder der Welt. Tausende Frauen werden jedes Jahr allein aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt, misshandelt, entführt, vergewaltigt oder getötet.»

Allein im ersten Halbjahr 2015 hätten die Behörden 4308 Fälle von Gewaltverbrechen gegen Frauen registriert, darunter (Ehren-)Morde, (Gruppen-)Vergewaltigungen, Säureattacken und andere schwere Misshandlungen. Auch sei häusliche Gewalt in Pakistan weit verbreitet.

«Hier geht es auch um Solidarität mit Frauen.»
Cathryn Lehman, Verein Flüchtlinge in Not

Die Gewaltakte würden darauf gründen, dass Frauen Eigentum der Männer sind. Karle: «Deswegen werden Morde im Namen der Ehre durch Ehemänner, Väter oder Brüder verübt, wenn eine Frau sich nicht an die Verhaltensnormen der Gesellschaft hält.»

Für Cathryn Lehman ist deshalb klar: «Das Schicksal von Nazia und ihren Kindern ist für uns nicht nur ein asylrelevantes, sondern hier geht es auch um Solidarität mit Frauen, die gerade in Ländern wie Pakistan die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft sind.»

Härtefallgesuch nicht möglich

Ist vor diesem Hintergrund der Vollzug der Ausweisung überhaupt zumutbar? Markus Rudin, Leiter Amt für Migration und Integration beim Kanton Aargau, sagt dazu: «Bereits das Staatssekretariat für Migration entscheidet im Rahmen des negativen Asylentscheids, ob der Vollzug der von ihm verfügten Wegweisung zumutbar ist. Der Kanton ist dann verpflichtet, die Wegweisungsverfügung zu vollziehen.»

Zwar könne der Kanton nach Artikel 14 des Asylgesetzes – allerdings nur mit Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM) – eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. «Doch einen solchen Antrag an das SEM kann frühestens nach fünf Jahren seit Einreise in der Schweiz gestellt werden», erklärt Rudin.

Und was, wenn der Vollzug aus anderen Gründen gar nicht möglich ist? «Erweist sich der Wegweisungsvollzug als unmöglich, so beantragt der Kanton dem SEM die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme. Eine solche technische Unmöglichkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn trotz aller zumutbarer Mitwirkung der Ausreisepflichtigen keine Reisepapiere beschafft werden können.»

Und was passiert, wenn sich eine Familie weigert, bei der Beschaffung der Papiere mitzuwirken oder schlicht die Ausreise verweigert? «Nach Ablauf der vom SEM festgesetzten Ausreisefrist kann eine Ausschaffung angeordnet werden.» Ausserdem könne bei Vorliegen eines gesetzlichen Haftgrunds beispielsweise wegen fehlender Mitwirkung bei der Papierbeschaffung eine Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft angeordnet werden.

 

Benefizkonzert: Heute Mi., 24. August, um 19 Uhr, Tagesstrukturen Ennetbaden. (aargauerzeitung.ch)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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michiOW
24.08.2016 07:29registriert Juli 2016
Das ist kein Asylgrund.
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Döst
24.08.2016 09:36registriert Februar 2016
Richter ohne Gnade?
Das ist Umsetzung des Rechtsstaates!
Wenn Benefizkonzerte unsere Gesetze ausser Kraft setzen können, dann gute Nacht Rechtsstaat und Schweiz.
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Wilhelm Dingo
24.08.2016 10:34registriert Dezember 2014
Es trifft leider meistens die Falschen. Eine Familie mit Kindern kann halt nicht so leicht untertauchen wie alleinstehende, junge Arbeitsmigranten. Der starke Integrationswille sollte viel stärker berücksichtigt werden bei der Gewährung von Asyl.
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