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28-Jähriger missbrauchte mehrere Mädchen. Und wie lautet das Urteil? 2 Jahre bedingt 

28-Jähriger missbrauchte mehrere Mädchen. Und wie lautet das Urteil? 2 Jahre bedingt 

28.09.2016, 17:2830.09.2016, 12:15
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Weil er eine 16-Jährige vergewaltigt und mehrere minderjährige Mädchen missbraucht hat, wird ein Mann mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft. Der 28-Jährige hatte seine jugendlichen Opfer im Internet gesucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie der Gerichtspräsident des Kreisgerichts See-Gaster bei der Urteilseröffnung am Mittwoch sagte, nützte der Autolackierer die Naivität der jungen Mädchen schamlos aus.

Der Türke, der im Kanton Aargau wohnt, nahm via Internet Kontakt zu den Jugendlichen auf, chattete mit ihnen und gewann ihr Vertrauen. Dann fuhr er mit seinem Auto an den Oberen Zürichsee, wo er sich mit ihnen traf, um seine sexuelle Gier zu befriedigen.

Angeklagter bestreitet Gewalt

Eine junge Frau hat er gemäss dem Richterspruch wenige Wochen nach ihrem 16. Geburtstag in seinem Auto vergewaltigt. Das jüngste Opfer war 13 Jahre alt, als sich der damals 26-Jährige an ihm verging.

Einzelne Sex-Treffen filmte der Beschuldigte und schickte die Videos an andere Chat-Bekannte oder er drängte die Mädchen, ihm Nackt-Selfies zu schicken. Später drohte er den leichtgläubigen Opfern, die Aufnahmen den Eltern zu zeigen oder im Internet zu veröffentlichen.

Laut Anklage missbrauchte der 28-Jährige zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 insgesamt zehn Jugendliche. Wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und weiterer Delikte hatte die St.Galler Staatsanwaltschaft an der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Donnerstag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.

Opfer sind glaubhaft

Der 28-Jährige bestritt die sexuellen Kontakte mit den teilweise minderjährigen Mädchen zwar nicht, behauptete aber, er habe nie Gewalt angewendet. Die jungen Frauen hätten freiwillig mitgemacht. Sein Verteidiger verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 15 Monaten.

Dass viele Jugendliche mit pornografischen Bildern aus dem Internet vertraut seien, sei kein Freipass, sagte der Richter zum Angeklagten. Das Gericht glaube den Opfern, denn sie hätten keinen Grund, den Mann fälschlicherweise zu beschuldigen. Die Aussagen der jungen Frauen seien stimmig.

Täter ohne Erinnerung

Der Beschuldigte hingegen gebe vor, sich an vieles nicht zu erinnern. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten fällte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je 100 Franken aus.

Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Der jungen Frau, die der Angeklagte vergewaltigt hat, muss er eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Einer zur Tatzeit 14-Jährigen schuldet er eine Genugtuung von 3000 Franken.

Das Gericht hoffe, dass dieser Fall Jugendliche und Eltern warne, sagte der Gerichtspräsident. Es sei beunruhigend, wie sorglos viele Eltern mit dem Online-Medienkonsum ihrer Kinder umgingen. «Es hat das Gericht schockiert, wie gleichgültig einige auf diese Strafuntersuchung reagierten.»

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(sda)

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53 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Malu 81
28.09.2016 20:35registriert Juni 2016
Selbst mir, bestens mit der Justiz vertraut,fehlen die Worte. Die Jugendliche Naivität so auszunützen und anschliessend die Opfer noch zu erpressen finde ich hinterhältig und Feige.
Hoffentlich zieht der Staatsanwalt weiter!
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Jsgkl
28.09.2016 17:57registriert November 2014
Ganz klar Kuscheljustiz. Ein Wort das gerne von Wutbürgern auf 20 Minuten angewendet wird, trifft es voll.
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HansDampf_CH
28.09.2016 18:04registriert Juni 2015
Ich finde das Urteil eine Frechheit! Wenn er es war müsste der viel härter bestraft werden. justizia ist wirklich blind...
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Scroll dich durch den Stauporn – und du wirst schneller (vorwärts-)kommen
Sie ist fast so bekannt (und zuverlässig) wie das Schweizer Sackmesser: die Blechlawine vor dem Gotthard an Festtagen im Frühling. Und das schon seit Jahren. Eine kurze Zeitreise gegen die Langeweile.

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