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Wildschwein-Drama: Verdächtiger bestreitet «die abscheuliche Tat»

Wildschwein-Drama: Verdächtiger bestreitet «die abscheuliche Tat»

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann, der in Böttstein vier Wildschweine auf einem Feld umgefahren haben soll. Nun sichert wertet sie Spuren an seinem Geländewagen aus. Der Verdächtige sagt aber, er sei unschuldig.
13.10.2015, 20:49
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Ein 55-jähriger Schweizer soll mit seinem Geländewagen auf einem Feld in Böttstein AG eine Bache und ihre drei Frischlinge auf einem Feld überfahren haben – mit voller Absicht. Die drei Jungtiere waren bereits verendet, als ein Jäger das Massaker entdeckte. Das Muttertier musste vom Jagdaufseher wegen der schweren Verletzungen erlöst werden.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat nicht nur ein Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen den Mann eingeleitet. Er wohnt, wie der «Blick» am Dienstag berichtete, selbst im Ort. Bereits hat sie auch seinen Geländewagen beschlagnahmt.

Wegen der getöteten Wildschweine wurde ein Verfahren eingeleitet (Symbolbild).
Wegen der getöteten Wildschweine wurde ein Verfahren eingeleitet (Symbolbild).
Bild: Shutterstock

«Es liegt ein Tatverdacht vor gegen den Beschuldigten», sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber Tele M1. Die Ermittler werten nun aus, ob am Wagen gesicherte Spuren von den totgefahrenen Tieren stammen. Bereits seien Beweismittel erhoben worden, sagt Strebel. Mehr könne sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Der Verdächtige bestreitet allerdings die Vorwürfe, wie Fiona Strebel weiter ausführt. «Es gilt die Unschuldsvermutung, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.» Gegenüber Tele M1 verweist der Beschuldigt an seinen Anwalt. Der schickt eine schriftliche Stellungnahme.

Jetzt auf

In dieser heisst es: «Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten sind falsch. Mein Mandant hat die ihm vorgeworfene, abscheuliche Tat nicht begangen. Er verurteilt den Angriff auf die Wildschweinfamilie von vergangener Woche.» Und weiter: «Die laufende Strafuntersuchung wird zeigen, dass mein Mandant unschuldig ist.»

(pz/aargauerzeitung.ch)

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