Der Irrtum eines Jägers endete für die 13-jährige Katze Wuschel im Oktober des vergangen Jahres tödlich. Er erschoss die Katze im Garten der Besitzerfamilie, weil er diese für einen kranken Fuchs hielt. Gegen den Strafbefehl legte der Jäger Einsprache ein. Am Mittwoch kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden wegen Widerhandlung gegen das Tierschutz- sowie das Jagdgesetz – das Urteil wird schriftlich eröffnet.
Der Schmerz der Katzenbesitzerin, die am Prozess als Nebenklägerin auftrat, sitzt noch immer tief: «Die Kinder sind mit Wuschel gross geworden. Sie war sehr anhänglich und für uns wie ein Familienmitglied», erzählt sie schluchzend. Bis heute habe sie Wuschels tragischen Tod nicht verarbeiten können. Die Katzenbesitzerin befindet sich deswegen seit knapp einem Jahr in medizinischer Behandlung.
Doch wie konnte es zu dieser fatalen Verwechselung kommen? Der beschuldigte Todesschütze, 76, der zum Zeitpunkt des Vorfalls stellvertretender Jagdaufseher im Ort war, erklärt: «Im Herbst 2015 ging bei uns in der Gemeinde die Fuchsräude um. Ich erhielt deswegen viele Anrufe. Auch am Tag des besagten Vorfalls bekam ich eine Meldung über einen kranken Fuchs, der sich im Wohngebiet herumtreibt.» Deswegen macht sich der Beschuldigte, der mittlerweile sein Jagdpatent abgegeben hat, umgehend mit seiner Schrotflinte zum Ort des Geschehens: «Mit dem Feldstecher habe ich aus weiter Entfernung gesehen, dass im Garten etwas liegt», erzählt der Beschuldigte.
Bis auf rund acht Meter pirscht er sich an den vermeintlichen Fuchs heran. Die roten Haare der Katze, die schlafend am Gartenzaun liegt, stehen vom Draht senkrecht nach oben. Das Fell wirkt zerzaust. Der Beschuldigte vergewissert sich noch einmal, ob es sich um einen Fuchs handelt. «Ich war mir zu 100 Prozent sicher, dass es sich um einen kranken Fuchs handelt», sagt er. Als der Beschuldigte den Abzug seiner Schrotflinte betätigt, zuckt Wuschel kurz auf und ist auf der Stelle tot. Kurz darauf erkennt der Jäger seinen fatalen Irrtum. Ihm wird schlecht. Er will sich bei der Besitzerfamilie entschuldigen. Diese will nichts von einer Entschuldigung wissen.
Der Anwalt der Zivilklägerin fordert in seinem Plädoyer 7000 Franken vom Beschuldigten für seine Mandantin aufgrund des Verlustes ihrer Katze sowie einen Kostenersatz von rund 1760 Franken. «Als stellvertretender Jagdaufseher ist dem Beschuldigten eine besondere Sorgfaltspflicht zugekommen. Deshalb hätte er erkennen müssen, dass es sich nicht um einen Fuchs handelt», sagt er und schiebt nach: «Stattdessen lautete sein Motto: ‹Erst schiessen, dann fragen›.»
Der Verteidiger des Beschuldigten ist anderer Ansicht und fordert einen Freispruch: «Eine Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz liegt nicht vor, weil die Katze auf der Stelle tot war und weder Schmerz, Angst, noch Leid erfahren musste. Ebenso wurde sie nicht mutwillig erschossen», begründet der Verteidiger und führt aus, dass er sich allenfalls um fahrlässige Sachbeschädigung handle.
Ebenso liegt nach der Ansicht des Verteidigers keine Widerhandlung gegen das Jagdgesetz vor, denn: «Ein Haustier, wie es eine Katze ist, wird nicht vom Jagdgesetz abgedeckt. Zudem braucht es für das Erlegen von kranken Wildtieren keine Bewilligung des Grundeigentümers», argumentiert der Verteidiger.
Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet. (aargauerzeitung.ch)