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Katze statt Fuchs erlegt: Besitzer verlangen 7000 Franken

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Der Jäger hielt Katze «Wuschel» für einen Fuchs.bild: telem1

Jäger kann Katze nicht von Fuchs unterscheiden: Besitzer verlangen 7000 Franken

Ein Jäger, der vor gut einem Jahr in Schupfart eine Katze erschoss, weil er diese für einen kranken Fuchs hielt, plädierte vor Gericht auf Freispruch.
15.12.2016, 08:3215.12.2016, 11:26
Dennis Kalt / az Aargauer Zeitung
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Der Irrtum eines Jägers endete für die 13-jährige Katze Wuschel im Oktober des vergangen Jahres tödlich. Er erschoss die Katze im Garten der Besitzerfamilie, weil er diese für einen kranken Fuchs hielt. Gegen den Strafbefehl legte der Jäger Einsprache ein. Am Mittwoch kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden wegen Widerhandlung gegen das Tierschutz- sowie das Jagdgesetz – das Urteil wird schriftlich eröffnet.

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Der Schmerz der Katzenbesitzerin, die am Prozess als Nebenklägerin auftrat, sitzt noch immer tief: «Die Kinder sind mit Wuschel gross geworden. Sie war sehr anhänglich und für uns wie ein Familienmitglied», erzählt sie schluchzend. Bis heute habe sie Wuschels tragischen Tod nicht verarbeiten können. Die Katzenbesitzerin befindet sich deswegen seit knapp einem Jahr in medizinischer Behandlung.

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Doch wie konnte es zu dieser fatalen Verwechselung kommen? Der beschuldigte Todesschütze, 76, der zum Zeitpunkt des Vorfalls stellvertretender Jagdaufseher im Ort war, erklärt: «Im Herbst 2015 ging bei uns in der Gemeinde die Fuchsräude um. Ich erhielt deswegen viele Anrufe. Auch am Tag des besagten Vorfalls bekam ich eine Meldung über einen kranken Fuchs, der sich im Wohngebiet herumtreibt.» Deswegen macht sich der Beschuldigte, der mittlerweile sein Jagdpatent abgegeben hat, umgehend mit seiner Schrotflinte zum Ort des Geschehens: «Mit dem Feldstecher habe ich aus weiter Entfernung gesehen, dass im Garten etwas liegt», erzählt der Beschuldigte.

«Diesem Jäger muss man die Flinte wegnehmen»: Schliengers verstehen die Welt nicht mehr. (Oktober 2015)

(Dezember 2015) Video: © Tele M1

Die Katze war auf der Stelle tot

Bis auf rund acht Meter pirscht er sich an den vermeintlichen Fuchs heran. Die roten Haare der Katze, die schlafend am Gartenzaun liegt, stehen vom Draht senkrecht nach oben. Das Fell wirkt zerzaust. Der Beschuldigte vergewissert sich noch einmal, ob es sich um einen Fuchs handelt. «Ich war mir zu 100 Prozent sicher, dass es sich um einen kranken Fuchs handelt», sagt er. Als der Beschuldigte den Abzug seiner Schrotflinte betätigt, zuckt Wuschel kurz auf und ist auf der Stelle tot. Kurz darauf erkennt der Jäger seinen fatalen Irrtum. Ihm wird schlecht. Er will sich bei der Besitzerfamilie entschuldigen. Diese will nichts von einer Entschuldigung wissen.

Katzen-Schütze vor Gericht

Ein Jäger akzeptiert die ursprüngliche Strafe wegen seines irrtümlichen Katzen-Abschusses nicht. Heute stand er erneut vor Gericht. Video: © TeleM1

«Erst schiessen, dann fragen»

Der Anwalt der Zivilklägerin fordert in seinem Plädoyer 7000 Franken vom Beschuldigten für seine Mandantin aufgrund des Verlustes ihrer Katze sowie einen Kostenersatz von rund 1760 Franken. «Als stellvertretender Jagdaufseher ist dem Beschuldigten eine besondere Sorgfaltspflicht zugekommen. Deshalb hätte er erkennen müssen, dass es sich nicht um einen Fuchs handelt», sagt er und schiebt nach: «Stattdessen lautete sein Motto: ‹Erst schiessen, dann fragen›.»

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Katze «Wuschel» wurde Opfer einer Verwechslung. bild: telem1

Der Verteidiger des Beschuldigten ist anderer Ansicht und fordert einen Freispruch: «Eine Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz liegt nicht vor, weil die Katze auf der Stelle tot war und weder Schmerz, Angst, noch Leid erfahren musste. Ebenso wurde sie nicht mutwillig erschossen», begründet der Verteidiger und führt aus, dass er sich allenfalls um fahrlässige Sachbeschädigung handle.

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Ebenso liegt nach der Ansicht des Verteidigers keine Widerhandlung gegen das Jagdgesetz vor, denn: «Ein Haustier, wie es eine Katze ist, wird nicht vom Jagdgesetz abgedeckt. Zudem braucht es für das Erlegen von kranken Wildtieren keine Bewilligung des Grundeigentümers», argumentiert der Verteidiger.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet. (aargauerzeitung.ch)

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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azoui
15.12.2016 09:18registriert Oktober 2015
Jäger, 76 Jahre alt, erkennt aus 8 Metern Distanz den Unterschied zwischen einer Mieze und einem Fuchs nicht!?

Jäger erkennen oft auch den Unterschieden zwischen ihren Jagtkollegen und einer Wildsau nicht - Peng - Sau ist Tot - hallalli!
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ast1
15.12.2016 09:23registriert März 2014
Tragisch wie der Vorfall ist, würde ich dies rechtlich nicht anders behandeln als wenn eine Katze vom Auto überfahren wird. In beiden Situationen steckt keine Absicht dahinter, das Endresultat ist das Gleiche. Der Schütze wollte sich ja entschuldigen und es war ihm sicher nicht recht, was passiert war.

Dass sich die Besitzerin ein Jahr nach dem Vorfall in med. Behandlung befindet ist entweder eine Aussage vor Gericht, um den Schadenersatz duchzubringen oder sie hat ernsthafte emotionale Bindungsprobleme, die sie auch ohne tote Katze behandeln müsste.
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E. Regiert
15.12.2016 09:53registriert November 2016
Zur Tatszeit vermindert zurechnungsfähig wegen Jagdfieber?

Aus 8m einen Fuchs mit einer Katze verwechseln. Wie geht das? In einem Garten nicht mit einer Katze rechnen. Verkatert gewesen?

Aber wegen Tierquälerei und Verletzung des Jagdgedetzes sollte er nicht verurteilt werden. Weder hat das Tier leiden müssen, noch hat er ein vor der Jagd geschütztes Tier erlegt. Er hat einfach nur eine geringfügige Sachbeschädigung begangen. Die Schadenersatzforderungen der Klägerin sind masslos übertrieben. Soviel kostet eine neue Katze bei weitem nicht.
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