Schweiz
Aargau

Statt 500'000 noch 800 Franken wert: Umzonung bringt Rentnerin um ihre Altersvorsorge

Statt 500'000 noch 800 Franken wert: Umzonung bringt Rentnerin um ihre Altersvorsorge

Für Rosmarie Kohli ist es der Schock ihres Lebens: Statt rund einer halben Million Franken ist ein Grundstück in ihrem Besitz nur noch 800 Franken wert. Grund: Die Gemeinde hat das Land vom Wohn- zum Landschaftsareal umgezont. Ohne das Wissen der Rentnerin.
14.09.2017, 10:17
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«Für mich kam die Nachricht sehr schockierend», erklärt Rosmarie Kohli gegenüber dem Regionalsender Tele M1. Das Land sei ausgezont worden, ohne dass die 74-Jährige darüber informiert wurde. «Und dies, obwohl uns beim Kauf zugesichert worden war, dass dies nicht geschehen werde», fügt die Rentnerin an. 

Die Bauverwaltung von Reinach bestätigt bei einem Besuch von Tele M1, dass sich Rosmarie Kohli vor sieben Jahren erkundigt hatte, wie das Land für ein Bauvorhaben zu erschliessen sei. An ein Informationsversprechen für eine allfällige Auszonung könne man sich dort aber nicht erinnern. «Bei rund 4'500 Grundeigentümern in der Gemeinde können wir das gar nicht», erklärt Philipp Rüber, Leiter Bau und Planung der Gemeinde Reinach, gegenüber dem Regionalsender. Als Grundeigentümer habe man aber eine gewisse Pflicht, sich zu informieren und könne in so einem Fall das Gespräch mit der Gemeinde suchen. 

Ein schwacher Trost für Rosmarie Kohli, für die das Land eine wichtige Reserve darstellte. Sie hat das Land geerbt, die Bäume auf dem Gelände habe noch ihr Grossvater gepflanzt. Nun hat sich der Wert des Grundstücks in Luft aufgelöst – von rund 500'000 auf mickrige gut 800 Franken. 

Kanton bestätigt Vorgehen der Gemeinde

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Auch vom Kanton erhält die Rentnerin keine Rückendeckung. Daniel Kolb von der Abteilung Raumentwicklung beim Kanton Aargau bestätigt: «Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, jeden einzelnen Grundeigentümer in so einem Fall anzuschreiben. Es genügt eine Publikation im kantonalen Amtsblatt.»

Rosmarie Kohli hat in der Sache mittlerweile Beschwerde beim Kanton eingereicht. Diese wurde aber abgewiesen. Gegenüber Tele M1 sagt sie: «Ich hoffe, wenigstens eine Entschädigung für meinen Verlust zu bekommen. Ich habe das Land all die Jahre lang versteuert – für nichts.» (luk) (aargauerzeitung.ch)

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54 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wehrli
14.09.2017 10:37registriert September 2016
Sie hätte das Land bebauen sollen, auch wenn nur mit einer Betonsäule.

Zumindest für die bezahlten Steuern müsste sie vergütet werden, der Rest ist schwierig zu bewerten.
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Karl33
14.09.2017 11:14registriert April 2015
So richtig klar ist der Artikel nicht. Man kann in der Schweiz nicht Bauland auszonen, ohne die Besitzer zu entschädigen. Besser nochmal recherchieren.
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FrancoL
14.09.2017 15:40registriert November 2015
Da kann einiges NICHT stimmen. Umzonungen sind zu publizieren und unterliegen einer Einsprachefrist. Wenn man aber diese Einsprachefrist verstreichen lässt dann hat man keine Rechtsmittel mehr. Es ist auch nicht Sache der Gemeinde die Umzonungen fest zu setze, es ist ein Begeheren der Gemeinde und der Kantonsrat hat diese abzusegnen.
Also so ahnungslos konnte die liebe Frau nicht sein. Ich rate da am Ball zu bleiben und zu hinterfragen, so ist zu vieles unklar. Steuern: da wäre anzumerken, dass wenn das Grundstück NICHT erschlossen war auch keine Steuern für Bauland angefallen sind.
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