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Andreas Glarner behält Recht: «Berufsrassist» ist üble Nachrede und kostet 2100 Franken

Andreas Glarner, Gemeindeammann Oberwil-Lieli, posiert eingangs Dorf Lieli vor der Ortstafel in Oberwil-Lieli, Kanton Aargau, am Mittwoch, 23. September 2015. Im Hintergrund links das Gebaeude seines  ...
Andreas Glarner.Bild: KEYSTONE

Andreas Glarner behält Recht: «Berufsrassist» ist üble Nachrede und kostet 2100 Franken 

Ein Rentner, der Andreas Glarner öffentlich des Rassenhasses beschuldigt hatte, muss eine Geldstrafe zahlen. Der Mann erschien nicht zur Gerichtsverhandlung, dafür der SVP-Nationalrat aus Oberwil-Lieli.
27.04.2017, 09:2727.04.2017, 09:43
Fabian Hägler / Aargauer Zeitung
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«Bezirksgericht Aarau: 26.04.2017, 14:00 Uhr (1 Std.), Abteilung Strafgericht, Präsidium 2, Üble Nachrede»: Auf den ersten Blick wirkt der Eintrag auf der Website der Aargauer Gerichte unspektakulär. Doch der Kläger ist prominent: SVP-Nationalrat Andreas Glarner, als Asylchef seiner Partei ein rechter Hardliner, hat einen Mann angezeigt, der ihn als «Berufsrassisten» bezeichnet hatte.

Auslöser war ein E-Mail, in dem Thomas W. (Name geändert) am 29. Januar unter anderem schrieb: «Ja zur erleichterten Einbürgerung! Dass der Berufsrassist Andreas Glarner die direkte Demokratie missbraucht, um seinen Rassenhass zu schüren, müsste gemäss Rassismus-Strafnorm geahndet werden. Aber auch die primitivsten Politiker sind durch ihre Immunität geschützt.»

«Aber es gibt eine ganz klare Schwelle: Wenn mich jemand öffentlich als Rassisten bezeichnet und mir Rassenhass vorwirft, kenne ich kein Pardon.»
Andreas Glarner

Der 74-jährige Rentner aus der Region Aarau schickte das Mail an Glarner selber, an diverse Bundesparlamentarier und weitere Empfänger. Dies ging dem SVP-Politiker zu weit, er zeigte Thomas W. noch am nächsten Tag wegen übler Nachrede bei der Polizei an. Glarner verwies darauf, dass Thomas W. schon mehrfach wegen des gleichen Delikts gegen ihn verurteilt worden sei.

Strafbefehl wird rechtskräftig

Rund einen Monat später erging ein Strafbefehl gegen Thomas W., der Rentner wurde für seine Äusserungen im Mail zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von jeweils 70 Franken, also insgesamt 2100 Franken, verurteilt. Dies akzeptierte der 74-Jährige nicht: Der Mann, der seit Jahren meist wirre, allerdings juristisch harmlose Mails an zahlreiche Empfänger verschickt, erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Deshalb hätte es gestern Mittwochnachmittag in Aarau zur Gerichtsverhandlung kommen sollen.

Jetzt auf

Hätte, denn Thomas W. erschien nicht. Dies hatte der Rentner am Montag per Brief an die zuständige Gerichtspräsidentin angekündigt – nicht ohne darin noch festzuhalten, er beantrage in Abwesenheit die Bestätigung seiner Unschuld. Weiter schrieb Thomas W., wegen finanzieller Probleme habe er «das letzte, absolut ungerechte Urteil nicht ans Obergericht und wenn nötig ans Bundesgericht weiterziehen» können. Dies kann er nun auch mit der Geldstrafe von 2100 Franken nicht tun – diese ist seit gestern rechtskräftig. Weil der Beschuldigte nicht zur Verhandlung erschien, gilt die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen und Thomas W. muss zahlen.

Glarner: «Nicht vergeblich»

Im Gegensatz zum Beschuldigten war Kläger Glarner zum Prozess angereist. Er sei nicht vergeblich nach Aarau gekommen, obwohl die Gerichtsverhandlung nicht stattgefunden habe, sagt der SVP-Nationalrat. «Wichtig ist, dass der Strafbefehl nun rechtskräftig ist und der Mann damit weiss, dass sich so was nicht gehört», kommentierte Glarner.

Er habe Thomas W. angezeigt, weil dieser ihn seit Jahren systematisch beleidige und dabei andere Politiker, die Medien oder Angestellte von Oberwil-Lieli einbeziehe, wo Andreas Glarner als Gemeindeammann tätig ist. «Wenn er nur mich persönlich mit solchen Bezeichnungen eindecken würde, wäre mir das egal», hält Glarner, der selber gerne und oft provoziert, auf Nachfrage fest. «Aber es gibt eine ganz klare Schwelle: Wenn mich jemand öffentlich als Rassisten bezeichnet und mir Rassenhass vorwirft, kenne ich kein Pardon.»

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40 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Forrest Gump
27.04.2017 10:05registriert Februar 2014
Ja da muss man schon kurz schmunzeln, wenn ein Andreas Glarner nicht als Rassist bezeichnet werden möchte.. :-) Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob Glarner und Co. das selbst glauben oder nur aus rechtlichen Gründen abstreiten und um keine Wähler zu verlieren.

Schön hat er ihn angezeigt und die Bezeichnung "Berufsrassist" damit in die Medien gebracht. Eine schönere Beschreibung wäre mir persönlich nicht eingefallen. ;-)
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Makatitom
27.04.2017 09:49registriert Februar 2017
Das heisst also, dass Rassismus sein Hobby ist, wenn er nicht als Berufsrassist bezeichnet werden darf. Das ist ja noch schlimmer
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Er St
27.04.2017 10:38registriert Oktober 2016
Wenn es Watson gelingt eine Konto Nr. zu veröffentlichen, unter der Spenden abgegeben werde können um dieses Urteil zu begleichen, bin ich bereit zu spenden. Dieser Herr wurde zwar zu recht verurteilt, aber unter angesicht was sich Herr Glarner und sein Vater schon für Entgleisungen geleistet haben, die nicht einmal zur Anzeige gebracht wurden, ist diese Urteil eine Farce!
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