Im Juni 2011 drang ein unbekannter Mann am «Touch The Air Festival» in Wohlen mit einem Messer bewaffnet in ein Zelt ein und zwang eine damals 17-jährige Festivalbesucherin zum Oralsex. Dank eines im Zusammenhang mit einem anderen Delikt erstellten DNA-Profils konnte ein heute 27-jähriger Schweizer aus der Region als mutmasslicher Täter ermittelt werden, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Mittwoch mitteilt.
In der Nacht auf Freitag, 24. Juni 2011, kurz nach 01.30 Uhr befand sich eine 17-Jährige aus dem Kanton Basel-Landschaft in einem Zelt beim Festgelände des «Touch the Air Festivals» in Wohlen. Sie legte sich dort kurz vor Mitternacht zum Schlafen. Plötzlich betrat ein Unbekannter das Zelt und zog ihr den Schlafsack weg. Er führte ein Messer mit sich und präsentierte ihr sein Geschlechtsteil. Das Opfer, das sich alleine im Zelt befunden hatte, wurde massiv verbal bedroht und zum Oralverkehr aufgefordert.
Aufgrund der starken Drohungen, die der Täter aussprach, leistete sie Folge. Mehrmals erwähnte er, mit dem Messer zuzustechen, wenn sie sich weigere. Während des Übergriffs zerschnitt er dem Opfer auch Kleidungsstücke, um sie weiter unter Zwang zur sexuellen Handlung zu nötigen.
Nach zirka 10-15 Minuten war der Spuk vorbei. Der Täter liess von der jungen Frau ab, forderte sie auf still zu bleiben und niemandem den Vorfall zu berichten. Das Opfer blieb einige Zeit im Zelt und benachrichtigte dann ihre am Festival anwesenden Kollegen. Die Tatwaffe konnte durch die Polizei am Tatort aufgefunden werden.
Im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen und Vergehen gegen das Waffengesetz hatte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im November 2016 bei einem 27-jährigen Schweizer die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet. Das erstellte Profil ergab einen Hit mit den DNA-Spuren, welche die Kantonspolizei Aargau im Juni 2011 im Zusammenhang mit dem am «Touch The Air Festival» von einer damals unbekannten Täterschaft begangenen Sexualdelikt gesichert hatte.
Vergangene Woche konnte der 27-jährige Schweizer von der Kantonspolizei Aargau an seinem Wohnort angehalten und vorübergehend festgenommen werden. Trotz der vorhandenen Beweise beteuert der Beschuldigte seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt nun gegen den Mann ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung. Es gilt die Unschuldsvermutung. (whr)
einen Hit?