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Kris V. kommt schon bald zurück in die Schweiz – aber wohin?

«Auslieferung zulässig»: Kris V. kommt schon bald zurück in die Schweiz – aber wohin?

Der Aargauer Mörder Kris V., der nach Deutschland geflüchtet war, könnte schon bald zurückkehren. Die Auslieferung an die Schweiz wurde für zulässig erklärt. Nach wie vor wird für Kris V. eine geeignete Einrichtung gesucht – eine ausbruchssichere.
26.06.2016, 06:4526.06.2016, 10:48
Mario Fuchs / Schweiz am Sonntag
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Im Fall von Kris V., der Ende Mai aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch ausgebrochen war, geht es vorwärts.

Jan Dietzel, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, erklärt auf Anfrage: «Das Oberlandesgericht hat am 21. Juni die Auslieferung für zulässig erklärt.»

Wie gefährlich ist Kris V. und was geht in einem Ausbrecher vor? Forensiker Thomas Knecht mit einer Einschätzung.

Video: © Tele M1

Damit sind die Aargauer Behörden, die die Auslieferung von Kris V. zurück in den Aargau angestrengt hatten, einen Schritt näher an ihr Ziel gelangt.

Rückblende: V. war am 3. Juni nach mehrtägiger Flucht in der Kleinstadt Asperg bei Stuttgart verhaftet worden.

Der 23-jährige Mägenwiler hatte 2009 die 17-jährige Boi mit einem Holzscheit getötet.

Weil er seine Freiheitsstrafe – nach Jugendstrafrecht sind maximal vier Jahre möglich – im Frühling 2015 abgesessen hatte, wurde er in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Kanton Aargau in Königsfelden «fürsorgerisch untergebracht». Aus der Station, die zwar gesichert, aber kein Hochsicherheitstrakt ist, gelang ihm die Flucht.

Kris V.
Kris V.
Bild: Kapo AG

Zwei von drei Schritten getan

Jetzt wartet Kris V. in Süddeutschland auf seine Auslieferung. Recherchen der «Schweiz am Sonntag» zeigen: V. befindet sich nicht mehr im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, sondern wurde in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart nach Stammheim verlegt.

Vor zwei Wochen hatte Dietzel einen Auslieferungshaftbefehl beantragt, dieser wurde ausgestellt.

Geschichtsträchtig: In der JVA Stammheim wurde in den 70er-Jahren gegen die Rote-Armee-Fraktion prozessiert.
Geschichtsträchtig: In der JVA Stammheim wurde in den 70er-Jahren gegen die Rote-Armee-Fraktion prozessiert.

In einem zweiten Schritt musste das Gericht über die Zulässigkeit der Auslieferung befinden, was nun ebenfalls erfolgt ist.

Damit ist aber die Auslieferung von Kris V. an den Kanton Aargau noch immer keine beschlossene Sache.

Denn das sogenannte «ordentliche Verfahren» sieht vor, dass auch das Ministerium der Justiz und für Europa des Bundeslandes Baden-Württemberg sein Einverständnis geben muss.

Jan Dietzel: «Die Akten wurden diese Woche ins Justizministerium gebracht. Es muss nun die Auslieferung noch bewilligen.»

Beschwerde weiterhin möglich

Kris V. hat im ordentlichen Verfahren weiterhin die Möglichkeit, sich gegen die Auslieferung zu wehren.

Wird diese vom Ministerium bewilligt, kann er Beschwerde einreichen. Entsprechend kann niemand einschätzen, wie lange es dauern wird, bis die Auslieferung vollzogen ist.

Ist sie aber dereinst bewilligt, kann es schnell gehen: Dank eines Zusatzabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland können Auslieferungen beschleunigt durchgeführt werden.

Wo Kris V. künftig in der Schweiz untergebracht wird, ist noch nicht klar. Das Familiengericht Baden muss für ihn eine geeignete Einrichtung finden – laut Regierungsrat Urs Hofmann eine «ausbruchsichere».

Jetzt auf

Plätze sind rar, die Suche ist schwierig. Der Entscheid über die Platzierung wird laut Nicole Payllier, Sprecherin der Gerichte Kanton Aargau, gefällt, «sobald absehbar wird, dass er in die Schweiz zurückkommt».

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