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Reaktionen auf ertränkte Hunde in Aarburg AG: «Ich verstehe nicht, wie man so etwas tun kann»

Reaktionen auf ertränkte Hunde in Aarburg AG: «Ich verstehe nicht, wie man so etwas tun kann»

Der Fall von zwei in der Aare bei Aarburg ertränkten Hunden löst nicht nur bei Hundehaltern heftige Reaktionen aus. Welche Strafe erwartet den mutmasslichen Täter?
27.09.2016, 15:3827.09.2016, 15:43
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In der Aare bei Aarburg wurden zwei Hunde mit Gewichten ertränkt.
In der Aare bei Aarburg wurden zwei Hunde mit Gewichten ertränkt.TeleM1

In Aarburg wurden am Samstag zwei Tote Hunde aus der Aare gefischt. Im Verdacht steht der Ehemann der Halterin. Der 36-jährige Portugiese soll Metallstangen an den Halsbändern der Tiere befestigt und sie auf diese Weise ertränkt haben.

Der grausame Gewaltakt löst vor allem bei Hundehaltern Wut und Unverständnis aus, wie eine Umfrage von Tele M1 zeigt: «Ich verstehe nicht, wie man so etwas tun kann. Es macht einen wütend», sagt eine Hundehalterin. Es müsse doch vorher Liebe zu den Tieren vorhanden gewesen sein. «Schlicht und einfach eine Katastrophe», meint ein anderer Passant und findet bei der Vorstellung, wie die Tiere gestorben sind, fast keine Worte. 

Auch in den sozialen Medien ruft der Vorfall heftige Reaktionen hervor: «Da stellt sich mir die Frage, wie er mit der Frau umspringt», schreibt eine Facebook-Userin. «So ein Unmensch! Wenn man das so nennen kann», heisst es in einem anderen Kommentar, der damit noch zur harmloseren Sorte gehört. Nicht wenige wünschen dem Täter das gleiche Schicksal, welches den beiden Hunden widerfahren ist.

Hunde in der Aare ertränkt – das sagen Polizeisprecher, Spaziergänger und Hundehalter.

Video: © Tele M1

Bis zu drei Jahre Haft

Vor allem aber befürchten viele Kommentarschreiber, dass der Täter mit einer allzu milden Strafe davonkommen könnte. Im Tierschutzgesetz heisst es dazu: «Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich Tiere auf qualvolle Art oder Mutwillen tötet.»

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Sollte es tatsächlich zu einer Freiheitsstrafe kommen, dürfte diese wohl bedingt ausfallen – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Wiederholungstäter. Zum Vergleich: Im März dieses Jahres verurteilte das Bezirksgericht Zurzach einen Bauern, der in Böttstein absichtlich in eine Wildschweinrotte gerast war und dabei drei Jungtiere getötet hatte. Der Mann erhielt 18 Monate bedingt und eine saftige Busse.

Welches Urteil die mutmasslichen Hunde-Mörder von Aarburg erwartet, hängt nicht zuletzt von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ab. Diese hat eine Untersuchung eingeleitet. (aargauerzeitung.ch)

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Madison Pierce
27.09.2016 17:57registriert September 2015
Das System der bedingten Haftstrafen ist nicht ideal. Die Richter sollten auch bei Ersttätern kürzere Haftstrafen unbedingt verhängen können. Schon drei Monate absitzen wäre die grössere Strafe als zwei Jahre bedingt.
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