Nach einem langen Kampf gegen die Justizbehörden verzeichnete ein Bodenleger aus Mazedonien einen Teilsieg: Der Bremgarter Gerichtspräsident Peter Thurnherr sprach den Mann vom Vorwurf frei, er habe als Ausländer widerrechtlich eine Pistole gekauft. Nicht er, sondern seine Ehefrau habe die Waffe erworben, teilte Thurnherr in der Urteilsbegründung mit.
Von diesem Tathergang konnte der Verteidiger des Mazedoniers den Gerichtspräsidenten überzeugen. Der Mann erhält eine Haftentschädigung von 4950 Franken, sass er doch 18 Tage lang in Untersuchungshaft – zu Unrecht, wie sich erst jetzt herausstellt. Der Staat ersetzt ihm auch die Parteikosten und nimmt die Verfahrenskosten auf sich.
Thurnherr nahm sich mit grossem Mitgefühl des Leidenswegs an, auf dem sich der Mann seit drei Jahren befindet. Er sei vor zwanzig Jahren in die Schweiz gekommen und habe sich 2006 als Bodenleger selbstständig gemacht, erzählte der Mazedonier. Seine Ehefrau habe die Pistole gekauft, weil sie sich in ihrem Laden unsicher gefühlt habe. Mit der gleichen Waffe nahm sie sich 2014 tragischerweise das Leben.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigte den Ehemann, dass er seine Frau getötet habe, und setzte ihn in Untersuchungshaft. Nach einem Jahr stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Mann ein, weil dieser zweifelsfrei unschuldig war. Doch die Anklagebehörde liess trotzdem nicht locker. Nun beschuldigte sie den Mann, die Pistole widerrechtlich gekauft zu haben. Mazedoniern ist es gemäss dem Waffengesetz nicht erlaubt, eine Waffe zu erwerben und zu besitzen.
Nach dem Suizid seiner Frau habe ihn deren Familie unter Druck gesetzt, sagte der Beschuldigte. Seitdem leben seine Kinder bei den Grosseltern. Das Familiengericht trage an dieser Trennung grosse Mitschuld. «Ich kämpfe für mein Recht bis vor Bundesgericht oder bis nach Strassburg», erklärte der Bodenleger. «Die Familie bedeutet mir alles. Meine Kinder werden manipuliert und wurden krank.» Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant nichts mit dem Tod seiner Ehefrau zu tun habe. Sie selbst habe die Pistole gekauft. Dem Mann stehe eine Haftentschädigung zu.
Gerichtspräsident Peter Thurnherr stellte fest, dass der Freispruch nicht erfolgt sei, weil es nach dem längst widerlegten Verdacht, dass der Mann seine Frau getötet habe, etwas zu kompensieren gebe. Der Mann sei schlicht unschuldig. Er hoffe, dass der Mann nun ein Stück weit Gerechtigkeit erfahre. An der Familiensituation könne er aber direkt nichts ändern. «Die Staatsanwältin hat mein Leben zerstört», sagte der Bodenleger. «Sie hat meine Ehefrau bestatten lassen, ohne mich vorher zu befragen.» (aargauerzeitung.ch)