Lichterlöschen auf der Kunsteisbahn Aarau (Keba): Ab sofort muss die 20,7 Millionen Franken teure Anlage um 16.30 Uhr geschlossen werden. Die Beschwerde des Keba-Verwaltungsrates ist vom Kanton abgelehnt worden – und das überraschend rasch. Das bestätigte das Baudepartement der «AZ».
Der Verwaltungsrat führt heute Donnerstag eine Krisensitzung durch, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Falls er die Sportanlage abends weiterhin öffnet, riskiert er eine Anzeige und im Extremfall sogar einen Polizeieinsatz.
Leidtragende der ganzen Entwicklung sind die Hockeyaner und die Eiskunstläufer, die jetzt abends nicht mehr trainieren können. Die Zukunft der beiden Clubs mit Hunderten von Mitgliedern ist in Frage gestellt.
Die Vorgeschichte: Bei der Formulierung des ersten Baugesuches für die Totalsanierung der Keba ist der Stadt Aarau und dem Totalunternehmer Priora ein Fehler unterlaufen. Als Betriebszeit wurden die Zeiten des öffentlichen Eislaufes eingetragen (bis 16.30 Uhr). Mit einem Zweiten Baugesuch versuchten die Behörden im März 2016 ihr Versäumnis auszubügeln. Aber dagegen gingen rund 100 Einsprachen ein. Diese sind noch nicht behandelt.
Ende November wurde die Anlage eröffnet – und so betrieben, wie es im zweiten Baugesuch vorgesehen wäre (Betriebszeiten bis am späten Abend). Das passte den Einsprechern nicht: Sie machten so viel Druck auf die Keba-Standortgemeinde Suhr, dass diese handeln musste. Der Gemeinderat Suhr verfügte die Einhaltung der ersten Baubewilligung (Betriebsschluss 16.30 Uhr) und er entzog seiner Verfügung die aufschiebende Wirkung.
Gegen Letzteres reichte die Keba beim Kantonalen Baudepartement Beschwerde ein. Dieses hat nun – in einem Zwischenentscheid – die Suhrer Verfügung gestützt (keine aufschiebende Wirkung).
Darum muss der Betrieb auf der Keba ab sofort um 16.30 Uhr eingestellt werden. So lange, bis allenfalls das zweite Baugesuch (verlängerte Öffnungszeiten) rechtsgültig bewilligt ist. Das könnte Jahre dauern, weil die Fronten verhärtet und die Einsprecher ihre Hartnäckigkeit schon einmal bewiesen haben.
Der Keba-Verwaltungsrat könnte die Entscheid des Baudepartementes ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Doch auch das hätte keine aufschiebende Wirkung.
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