Eine 19-jährige St.Gallerin bezeichnete einen Mann auf Facebook als «Seckel» und «truurige Mensch». Die Einzelrichterin des zuständigen Kreisgerichts verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 7 Tagessätzen à 30 Franken. Von einer sogenannten «Denkzettel»-Busse in Höhe von 100 Franken sah das Kreisgericht, anders als der Untersuchungsrichter in seiner Verfügung zuvor, ab. Dieses Urteil sorgte landesweit für Schlagzeilen. Es galt als das erste Urteil zu Verunglimpfungen im Internet. Von Fachleuten wurde es deshalb als Präzedenzfall für die Schweiz bezeichnet.
Der Besitzer einer Tankstelle beschimpfte zwei Beamte der Regionalpolizei Zurzibiet, als diese sich auf seinem Areal mit einer fehlbaren Automobilistin auseinandersetzten. Konkret bezeichnete er sie als «Bajasse» und «Schoofseckle». Diese zeigten ihn an. Das Aargauer Obergericht verurteilte den Rentner wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 900 Franken (30 Tagessätzen à 30 Franken).
Bei einem Nachbarschaftsstreit in Rekingen sagte ein Mann zum anderen: «Du kannst ja auch den Arsch fotografieren» und zog seine Hose fünf bis zehn Zentimeter hinunter. Dafür verurteilte das Bezirksgericht Zurzach den Ersten wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à 200 Franken.
Ein Zürcher Stadtpolizist bezeichnete einen Kroaten auf dem Polizeiposten als «Scheiss-Jugo». Das hatte Folgen: Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 120 Franken sowie einer Busse von 400 Franken, wie «20 Minuten» im November 2014 berichtete. Der Vorfall hatte sich in einer Nacht im September 2011 zugetragen. Bei einer Polizeikontrolle war dem Kroaten seine Jacke abgenommen worden. Deshalb tauchte er auf einer Polizeiwache auf. Als er die Jacke zurückbekam, beschwerte er sich über die Fahnder. Daraufhin rief der Polizist: «Use, du Scheiss-Jugo!» Der Kroate hatte die Fahnder zuvor auf der Strasse noch als «Nazi-Schweine» beschimpft. Dafür wurde er selbst mit 500 Franken gebüsst.
Scheidungen können schmutzig werden. Ein Mann aus dem Kanton Solothurn machte den Fehler, den Anwalt seiner Noch-Ehefrau in einem Mail als «Drecksack» und «Drecksau» zu bezeichnen. Dafür bestrafte ihn das Solothurner Obergericht mit einer Busse von 300 Franken. Das Bundesgericht bestätigte es im Oktober 2007.
Die Beteiligten eines Verkehrsunfalls trafen sich zu einem Augenschein am Unfallort in Zürich. Dabei kam es zu einem heftigen Streit: Ein Mann rief einem anderen zu, er habe einen Zeugen und werde ihn anzeigen. «Du kannst mich mal», konterte der und zeigte jenem den Mittelfinger. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Ersten wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 4 Tagessätzen à 30 Franken. Das Bundesgericht bestätigte im März 2013 das Urteil.
Aus Sicherheitsgründen sperrte die Aargauer Polizei am 25. April 2015 vor dem Match FC Aarau gegen FC Zürich den gesamten Gästesektor ab. Ein Fan des FC Zürich, ein Maler aus Deutschland, sagte im Vorbeigehen zu einem Polizisten: «ACAB». Diese Abkürzung steht für «All Cops Are Bastards», auf Deutsch: «Alle Bullen sind Dreckskerle/Bastarde». Der Beamte reichte Strafanzeige ein. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den FCZ-Anhänger zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken sowie einer Busse von 200 Franken.
Vorsicht gegenüber Polizisten ist auch mit Ausdrücken geboten, die manch einer für unverfänglich halten mag. Ein Mann bezeichnete zwei Aargauer in einem Disput als «Clowns». Diese zeigten ihn an. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten forderte in ihrer Anklage eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 400 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Der Gerichtspräsident konnte allerdings am Prozess zwischen den Parteien vermitteln. Der Beschuldigte entschuldigte sich. Die Polizisten zogen die Klage zurück. Teurer als die Geldstrafen, die bei Ersttätern in der Regel bedingt ausgesprochen werden, kommen die Verfahrensgebühren sowie Gerichts- und Anwaltskosten. Die Kosten belaufen sich für einen Beschimpfer deshalb schnell auf mehrere Tausend Franken.