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So leicht kommen Junge übers Internet an Alkohol

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So leicht kommen Junge übers Internet an Alkohol

Unter 16-Jährige können online problemlos hochprozentigen Alkohol nach Hause bestellen. Nun sollen Testkäufe auf das Internet ausgeweitet werden.
19.02.2017, 20:3220.02.2017, 07:02
Sarah Serafini / schweiz am Sonntag
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Ein Artikel von Schweiz am Sonntag
Schweiz am Sonntag

Wem der Gang zum nächsten Lebensmittelladen zu weit oder zu beschwerlich ist, der kann die Einkaufsliste bequem zu Hause per Mausklick abhaken. Onlineshopping macht das Leben einfacher, birgt aber auch Gefahren. Testkäufe mit Minderjährigen haben gezeigt, dass der Zugang zu Alkohol über das Internet sehr einfach ist. Sogar unter 16-Jährige kommen problemlos an hochprozentigen Alkohol, ohne dass ihnen grössere Hürden in den Weg gestellt würden.

Dies zeigt das Ergebnis eines Projekts der Stiftung Sucht Schweiz. Eine 17-jährige Testkäuferin und ein 14-jähriger Testkäufer wurden an den Computer geschickt und bestellten bei zwölf verschiedenen Verkaufsstellen Alkohol. Ausser in einem Fall wurden die zwei Minderjährigen immer beliefert.

Marc Marthaler, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Sucht Schweiz, sagt: «Im Internet Alkohol zu kaufen, scheint einfacher zu sein, als in einem physischen Verkaufslokal. Die Gefahr, beim verbotenen Einkauf gesehen zu werden, existiert nicht, es fehlt die soziale Kontrolle.»

Trotz der kleinen Anzahl Testkäufe gibt der Versuch von Sucht Schweiz einen ersten Eindruck, wie der Jugendschutz im Netz versagt. Oft begnügen sich die Onlineshops damit, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären, dass der Verkauf von Alkohol an Minderjährige verboten sei. Nur wenig weiter gehen die Onlinshops, die eine Angabe des Jahrgangs verlangen. Solche Massnahmen halten Minderjährige nicht vom Alkoholkauf ab.

Lieferung ohne Kontrolle vor die Tür

Selbst auf der Online-Seite von Grossverteilern wie Denner oder Coop gelangt man schnell und unkompliziert zum alkoholischen Angebot. Laut Coop-Sprecherin Andrea Bergmann überprüft der Chauffeur bei der Auslieferung den Ausweis des Kunden, wie das auch das Verkaufspersonal an der Kasse mache.

«Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Sind die Kunden minderjährig, wird die Ware wieder mitgenommen», sagt sie. Doch die Altersüberprüfung durch die Chauffeure wird nicht konsequent durchgeführt. Das zeigt Marthaler mit seinen Testkäufen. Von den zwölf Bestellungen bei Supermärkten, Getränkehändlern und gastronomischen Lieferservices habe nur ein Chauffeur das Alter des Lockvogels überprüft.

Alle anderen Male konnten die Jugendlichen den Alkohol problemlos entgegennehmen. Laut dem Test von Marthaler gibt es sogar Onlineshops, die anbieten, die Lieferung vor dem Haus abzustellen. In diesen Fällen hatten die Jugendlichen ein noch leichteres Spiel, da es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Kunde kam.

Noch ist es unter Minderjährigen wenig verbreitet, über das Internet Alkohol zu beziehen. Die häufigsten Zugangsorte sind Coop, Lidl, Tankstellen oder Kioske. Aus den neusten Suchtmonitoring-Statistiken geht jedoch hervor, dass die Bestellungen über das Internet zunehmen. 2014 gaben 3,5 Prozent der befragten 15- bis 19-Jährigen an, Alkohol im Internet bestellt zu haben. «Der Bezug von Alkohol über Onlineshops wird ein Trend», ist sich Philipp Frei, Sprecher des Blauen Kreuzes, sicher. Das stelle die Prävention vor neue Herausforderungen.

Internetwerbung ist stimulierend

Nicht nur der Verkauf von Alkohol, auch die Werbung dafür findet heute im Netz statt. Zwar müssen sich die Werber für Alkohol auch online an das Gesetz halten. Frei sagt aber: «Ob sie das wirklich tun, ist schwierig überprüfbar, weil das Internet viel unübersichtlicher ist als die Plakatwerbung auf der Strasse.» Besonders die sozialen Medien sind für Alkoholhändler ein Segen. Feuchtfröhliche Partybilder verbreiten sich von allein, ohne dass die Hersteller aktiv für ihre Getränke werben müssen.

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Derzeit arbeitet das Bundesparlament an der Teilrevision des Alkoholgesetzes. Darin ist vorgesehen, für Testkäufe von Alkohol eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Marc Marthaler von Sucht Schweiz begrüsst dies und will einen Schritt weiter gehen: «Testkäufe sollten auf Onlineshops ausgeweitet werden.» Philipp Frei vom Blauen Kreuz will klare gesetzliche Regeln. Er sagt: «Auch die Chauffeure müssen geschult werden.»

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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satyros
19.02.2017 21:07registriert August 2014
3,5% der 15 bis 19-jährigen haben schon Alkohol im Internet bestellt. Es ist also davon auszugehen, dass der Anteil der unter 16-jährigen, die im Internet Alkohol bestellen äusserst marginal ist. Haben wir keine anderen Probleme?
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dommen
19.02.2017 21:22registriert Januar 2016
Naja aber um im Internet einzukaufen, braucht man ha trotzdem eine Kreditkarte oder nicht? Da falsche angaben zu machen, halte ich für wesentlich schwieriger, als vor dem Laden einen dumpfbackigen Halbstarken anzuquatschen, ob er für einem einkauft. Aber ja, hauptsachd mal wieder die Gefahren des Internets für die Jugend heraufbeschworen
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Thinktank
19.02.2017 22:10registriert Oktober 2016
Diese Testkäufe sind rechtsstaatlich fragwürdig. Ich verlange daher, dass man zur Qualitätssicherung auch permanent testhalber versucht Staatsangestellte, Polizisten und Politiker mit Geld oder Prostituierten zu bestechen.
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