Die Armee trägt Mitschuld daran, dass ein Rekrut schizophren wurde. Nun muss sie die Kosten dessen partiellen IV-Rente übernehmen.
Das entschied das Bundesgericht am 6. Juni nach einem jahrelangen Rechtsstreit, wie die Zeitung Tribune de Genève berichtet. Der Mann hatte während seiner Dienstzeit im Jahr 1979 eine Angstneurose entwickelt und war vom Dienst entlassen worden. Neun Jahre später diagnostizierte ihm ein Arzt eine paranoide Schizophrenie.
Der Fall wurde 1990 der Militärversicherung gemeldet. Doch diese war der Ansicht, dass den Staat keine Schuld treffe. Die Krankheit des ehemaligen Rekruten habe keinen Zusammenhang mit seiner Zeit im Dienst. Das sah das Genfer Kantonsgericht anders. Es entschied bereits 1995, dass die Militärversicherung für die Gesundheitskosten der psychischen Krankheit aufkommen muss. Auf dieses Urteil folgte jedoch ein jahrelanger Prozess, in dem besonders der Invaliditätsgrad des ehemaligen Rekruten umstritten war.
Der Militärdienst könne kein alleiniger Grund für eine solche Erkrankung sein, erklärte der Psychiater Gérard Niveau der Zeitung. Er könne hingegen ein Auslöser für eine bis dahin schlummernde Krankheit gewesen sein. (kün)