Schweiz
Asylgesetz

Nicht nur Dänemark: Die Schweiz nimmt Asylsuchenden Geld ab

Alles über 1000 Franken wird eingezogen: Schweiz nimmt Asylsuchenden noch an der Grenze das Geld ab

15.01.2016, 01:0015.01.2016, 10:36
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Was in Dänemark neu eingeführt werden soll, gibt es in der Schweiz schon seit Jahren: Die Behörden können Asylsuchenden Vermögenswerte abnehmen. Damit sollen die Kosten des Asylverfahrens gedeckt und Sozialhilfegelder zurückerstattet werden.

Soweit zumutbar müssen Asylsuchende die Sozialhilfe-, Ausreise- und Vollzugskosten sowie die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zurückerstatten. So legt es das Asylgesetz fest. Und zu diesem Zweck können die Behörden unter Umständen auch Vermögenswerte sicherstellen, welche Asylbewerber zwingend offenlegen müssen.

Asylsuchender zeigt Quittung für den Betrag, der ihm bei der Einreise in die Schweiz abgenommen wurde.
Asylsuchender zeigt Quittung für den Betrag, der ihm bei der Einreise in die Schweiz abgenommen wurde.
Bild: Screenshot SRF

Die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehen SRF berichtete am Donnerstagabend über entsprechende Regelungen in Empfangszentren und über den Fall eines Syrers. Konfisziert werden können laut Gesetz Geld, geldwerte Gegenstände oder Bankguthaben. Behalten dürfen die Asylsuchenden Vermögenswerte bis zum Betrag von 1000 Franken.

Was sagst Du dazu, dass Asylsuchende bei der Einreise Vermögenswerte abgeben müssen?

Höchstens 15'000 Franken

Ebenfalls zur Deckung von verursachten Kosten dient die sogenannte Sonderabgabe, mit der arbeitende Asylsuchende bis zu 10 Prozent ihres Lohnes abgeben müssen. Die Sonderabgabe beträgt total höchstens 15'000 Franken. Eingezogene Vermögenswerte können auch an diese Sonderabgabe angerechnet werden.

Dänische Immigrationsministerin Inger Stojberg (rechts) bei der umstrittenen Gesetzesdebatte im Parlament.
Dänische Immigrationsministerin Inger Stojberg (rechts) bei der umstrittenen Gesetzesdebatte im Parlament.
Bild: SCANPIX DENMARK/REUTERS

Die eingezogenen Werte sind jedoch eher bescheiden: Laut «10vor10» nahmen die Behörden im vergangenen Jahr 112 Personen Vermögenswerte im Gesamtwert von 210'000 Franken ab. Ein Vertreter der Schweizerischen Flüchtlingshilfe kritisiert in der Sendung das Vorgehen dennoch scharf.

Dänemark ist in den vergangenen Woche in internationale Kritik geraten, weil die neue liberale Regierung vorschlägt, dass Asylbewerber Wertgegenstände abgeben sollen, um damit ihren Aufenthalt in Dänemark zu finanzieren. (kad/sda)

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quelle: epa/epa / georgi licovski
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19 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wilhelm Dingo
15.01.2016 05:16registriert Dezember 2014
Wo liegt das Problem, Asylsuchenden mit Vermögen beteiligen sich ja nur an den Kosten. Ist bei der Sozialhilfe ja ähnlich.
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Nguruh
15.01.2016 08:24registriert Dezember 2015
Das es überhaupt Leute gibt, die das unangemessen finden...
Sie wollen bei uns Leben, und werden in den meisten Fällen vom Staat unterstützt. Da ist es nur fair, wenn man erst mal selber die Kosten trägt, bevor eine Unterstützung einsetzt!
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Stefan von Siegenthal
15.01.2016 10:20registriert Juni 2015
Das ist auch korrekt. Es ist genau gleich wie bei der Sozialhilfe, wo jeder Bürger bis zu einem bestimmten Betrag, alles aufgebraucht haben muss, bevor er irgendwas vom Staat bekommt.
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