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Asylgesetz

Prepaid-Karte statt Cash: Aargauer Gemeinde legt Sozialhilfebezügern Steine in den Weg

Prepaid-Karte statt Cash: Aargauer Gemeinde legt Sozialhilfebezügern Steine in den Weg

21.07.2015, 16:4221.07.2015, 17:32
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Die Aarburger Gemeinderätin Martina Bircher (SVP), zuständig für Soziales, hatte in der «Basler Zeitung» und im Schweizer Radio SRF angekündigt, Sozialhilfeempfängern aus armen Herkunftsländern die Sozialhilfe künftig monatlich als Prepaid-Guthaben auf eine Kreditkarte zu laden.

Asylunterkunft in Aarburg.
Asylunterkunft in Aarburg.Bild: KEYSTONE

Die Gemeinde will dies im Herbst bei einzelnen Familien testen und nächstes Jahr für alle Bezüger aus armen Herkunftsländern einführen. Die Prepaid-Karte soll etwa zum Bezahlen von Einkäufen verwendet werden können.

Ein Bargeldbezug wäre gemäss Bircher nicht möglich. Es gehe darum, die Zweckentfremdung von Sozialhilfe zu erschweren. Mit der Massnahme solle Aarburg weniger attraktiv für Sozialhilfebezüger werden.

Kanton äussert Bedenken

Der Kanton Aargau äussert Bedenken an der Absicht der Gemeinde Aarburg, bestimmten Sozialhilfebezügern das Geld auf eine Prepaid-Karten zu laden statt bar auszubezahlen. Aarburg möchte verhindern, dass das Geld in die Herkunftsländer der Bezüger überwiesen wird.

Ohne Vorliegen besonderer Umstände sei die Einschränkung der materiellen Hilfe beziehungsweise deren Erbringung auf andere Weise nicht zulässig, sagte Balz Bruder, Mediensprecher des kantonalen Departements Gesundheit und Soziales, am Dienstag auf Anfrage.

Generalverdacht

Nicht zulässig sei ebenfalls die Einschränkung auf Personengruppen, die gleichermassen unter «Generalverdacht» gestellt würden. Das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz legt fest, dass materielle Hilfe auf Gesuch hin in der Regel durch Geldleistungen oder durch Erteilung von Kostengutsprachen gewährt wird.

Wenn der Sozialhilfebezüger keine genügende Gewähr für eine zweckkonforme Verwendung der Leistungen bietet, kann die materielle Hilfe auch auf andere Weise erbracht werden. Das Gesetz nennt ausdrücklich Direktzahlungen, Gutscheine oder Sachleistungen.

Zuvor muss die zuständige Behörde jedoch in jedem Einzelfall Auflagen und Weisungen erlassen. Diese müssen mit der Androhung von Konsequenzen verbunden sein.

Gemeinde im Streit mit dem Kanton

Aarburg im Westaargau liegt bereits seit längerem im Clinch mit dem Kanton. Der Gemeinderat wehrt sich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen die vor einem Jahr eröffnete kantonale Unterkunft für neunzig Asylbewerber.

Der Gemeinderat hatte ein Nutzungsverbot für die beiden vom Kanton gemieteten Mehrfamilienhäuser verhängt. Das kantonale Verwaltungsgericht hob das Verbot auf.

Der Gemeinderat fürchtet sich vor höheren Sozialkosten, die auf Aarburg in ein paar Jahren anfallen könnten. Der Ausländeranteil in der Gemeinde mit 7500 Einwohnern beträgt 42.5 Prozent. (whr/sda)

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