Das Grenzwachtkorps hat in den letzten vier Wochen an der Nordgrenze rund 1800 Flüchtlinge angehalten. Fast ein Viertel davon, nämlich 444, schickte es aber umgehend wieder nach Deutschland zurück. Das waren vier Mal so viele wie im Oktober, wie die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf die neuesten Zahlen des Grenzwachtkorps und des Staatssekretariats für Migration berichtet. Die Mehrheit der Zurückgeschickten waren afghanische Staatsangehörige.
Im Zusammenhang mit den Abschiebungen traf das Grenzwachtkorps Anfang Monat auch mehrere Massnahmen. «Wir haben die Zusammenarbeit mit der deutschen Bundespolizei verbessert», sagt Attila Lardori, Sprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, zu der das Grenzwachtkorps gehört. «Namentlich die administrativen Abläufe für die Rücküberstellungen sind vereinfacht worden.»
Die verhältnismässig formlosen Abschiebungen sind möglich, weil die Schweiz zwischen Asylsuchenden und illegalen Migranten unterscheidet, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Als Asylsuchender gilt jeder, der zu erkennen gebe, dass er «die Schweiz um Schutz vor Verfolgung nachsucht», wie es im Gesetz heisst.
Alle Flüchtlinge dagegen, die das nicht machen und rechtswidrig in die Schweiz einreisen, sind illegale Migranten. In der Praxis ist die Unterscheidung allerdings nicht ganz einfach. Grenzwächter haben einen beachtlichen Spielraum, ob sie eine Person als Asylsuchenden in die Schweiz einreisen lassen oder als illegalen Migranten abschieben. (dwi)