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SVP-Mann will Radar-Warnungen per Whatsapp legalisieren

Das Radargeraet auf der A2 bei Balerna TI, welches in nur einem halben Jahr 68'000 Autos blitzte. Dies bringt dem Kanton Tessin eine Rekordsumme von 8 Millionen Franken ein. (KEYSTONE/Ti-Press/Fr ...
Wer andere öffentlich über Blitzkästen informiert, macht sich strafbar.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

SVP-Mann will Radar-Warnungen per Whatsapp und Snapchat legalisieren

Warnen sich Verkehrsteilnehmer in Social-Media-Gruppen vor Blitzkästen, machen sie sich damit strafbar. Ein Solothurner Nationalrat will dies nun ändern.
26.09.2017, 16:1326.09.2017, 16:31
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Noch vor wenigen Jahren gehörten Radar-Warnungen zum Radio-Programm wie das Wetter oder die Sportmeldungen. Dann schob die Politik dieser Praxis jedoch einen Riegel. Seit Anfang 2013 gilt: Wer «öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt», dem droht eine Busse. Die Massnahme ist Teil des Strassensicherheitspakets Via Sicura.

Das Verbot wird allerdings häufig geritzt. In eigens dafür eingerichteten Whatsapp- oder Facebook-Gruppen informieren sich Verkehrsteilnehmer über die Standorte von mobilen Blitzkästen. Die Gruppen zählen oft hunderte Mitglieder. Aufgenommen wird nur, wer von einem anderen Mitglied empfohlen wird.

850 Franken Busse

Trotz dieser Vorsichtsmassnahmen bekommen die Strafverfolgungsbehörden immer wieder Wind von solchen Chats. Wie 20 Minuten berichtete, flog in der Ostschweiz unlängst die Whatsapp-Gruppe «Rennleitung» auf. Zahlreichen Mitgliedern flatterte daraufhin ein Strafbefehl ins Haus. Sie müssen eine Busse von 850 Franken bezahlen. Er finde dies «eine Schweinerei», liess sich ein Betroffener in der Zeitung zitieren.

«Es erinnert stark an Stasi-Methoden, wenn der Staat bei geschlossenen sozialen Gruppen mitlesen will, deren Ziel es ist, vor Gefahren des täglichen Lebens zu warnen.»
Christian Imark (SVP)

Auch der Solothurner SVP-Nationalrat Christian Imark hat kein Verständnis für die Bussenpraxis. In einer am Montag eingereichten Motion verlangt er, dass das Strassenverkehrsgesetz so geändert wird, dass Radar-Warnmeldungen in geschlossenen Gruppen – etwa per SMS, auf Whatsapp, Messenger, Facebook oder Snapchat – künftig legal sind.

Christian Imark, SVP-SO, spricht an der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 8. Maerz 2017, im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Motionär Christian Imark.Bild: KEYSTONE

«Es erinnert stark an Stasi-Methoden, wenn der Staat bei geschlossenen sozialen Gruppen mitlesen will, deren Ziel es ist, vor Gefahren des täglichen Lebens (Unfälle, Bussen etc.) zu warnen», begründet Imark seine Forderung. Sich «im Freundeskreis» über bestehende Radar- und Polizeikontrollen zu unterhalten, liege «in der persönlichen Freiheit des Menschen». Es komme einer Verschwendung der öffentlichen Ressourcen gleich, solche Gruppen zu kriminalisieren.

Sollen Radar-Warnungen in Social-Media-Gruppen erlaubt sein?
«Das Verbot von Radar-Warnungen existiert aus gutem Grund.»
Stefan Krähenbühl, RoadCross

Stefan Krähenbühl, Sprecher der Verkehrssicherheitsstiftung RoadCross, warnt davor, die heutige Gesetzgebung aufzuweichen. «Das Verbot von Radar-Warnungen existiert aus gutem Grund», betont er. Geschwindigkeitskontrollen erfüllten einen präventiven Zweck, da man sich eher an die Geschwindigkeit halte, wenn man überall damit rechnen müsse, kontrolliert zu werden. «Dieser Effekt wird ausgehebelt, wenn die Verkehrsteilnehmer genau wissen, wo sie den Fuss vom Gas nehmen müssen.»

Wer einzelne Bekannte via Social Media über Radarfallen informiere, habe schon heute nichts zu befürchten. Öffentliche Warnungen seien hingegen zurecht verboten. «Ob man im Falle der Whatsapp-Gruppe aber bereits von Öffentlichkeit sprechen kann, müssen Juristen entscheiden.»

Wann eine solche Gruppe als öffentlich und die Warnung damit als strafbar taxiert wird, ist im Gesetz nicht näher definiert. Die St.Galler Staatsanwaltschaft gibt an, bei Gruppen ab 30 Personen «genauer hinzusehen».

(jbu)

Top 10 der Schweizer Städte mit den meisten Blitzern

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Weitere Grafiken zu den Radar-Fallen in deiner Nähe findest du hier

Das Verkehrschaos in Zürich 1932

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204 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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aglio e olio
26.09.2017 17:07registriert Juli 2017
Zitat «Es erinnert stark an Stasi-Methoden, wenn der Staat bei geschlossenen sozialen Gruppen mitlesen will, deren Ziel es ist, vor Gefahren des täglichen Lebens (Unfälle, Bussen etc.) zu warnen»
Bei der letzten Abstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs hat er mit Ja gestimmt.

Quelle:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/abstimmungen/abstimmungs-datenbank-nr?CouncilorId=4164
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Ratsmitglied: Christian Imark
Suche im Volltext: Fernmeldeverkehr
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x4253
26.09.2017 17:06registriert Juli 2016
"erinnert stark an Stasi-Methoden"
Mimimimi

Aber fürs NDG "Ja" stimmen und das Rasergesetz zu Beginn ganz toll finden (sind ja nur "Balkanraser").
Law and Order, aber nur wenn es nicht für mich (und meine Buddies) gilt.
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El Vals del Obrero
26.09.2017 17:20registriert Mai 2016
SVP halt:

"Harrrt durrrrchgrrreiffen!!! Keine Kuscheljustiz!"
"Ähm, es gut um Autofahrer" (oder Steuersünder)

"Ach so. Dann fordern wir natürlich unbedingt Kuscheljustiz!"
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