Rolf Häring ist Metzger im Kanton Basel-Landschaft. Seit die «Basler Zeitung» (BaZ) über die Absicht von ihm und zwei Mitstreitern berichtete, auf dem Schaffner-Areal im Ortszentrum von Sissach zwei Schweine zu schlachten, erhielt er mehr Aufmerksamkeit, als ihm Lieb ist: «Ich habe ja auch noch ein Geschäft zu führen. Das ist mir etwas viel auf einmal», erklärte er der «Basler Zeitung» in einem am Freitag erschienenen Interview (online nicht verfügbar).
Häring zeigt sich vom Medienrummel überrascht, auch wenn er mit Gegenstimmen gerechnet habe. Unbehagen bereiten ihm persönliche Angriffen in Leserbriefen: «Wir haben es hier mit einer Intoleranz zu tun, die mich überrascht», sagte Häring der BaZ. Er sei stolz, Metzger zu sein und solange er sich gesetzeskonform verhalte, könne ihn niemand die Ausführung seines Berufs verbieten.
Mit dem Töten zweier Schweine in der Öffentlichkeit wollen die Veranstalter laut Häring das Verständnis für die Fleischverarbeitung fördern – zu der das Töten nunmal dazu gehöre: «Alle schauen weg. Das Geschäft ist preisgetrieben. Die Frage, was uns die Lebensmittel wert sind, wird nicht mehr gestellt.»
Häring selber plädiert für einen Anstieg der Lebensmittelpreise. Auf diese Weise würde die Massentierhaltung von Tieren und die weiten Transportwege von Fleisch automatisch verschwinden: «Heute gilt: Hauptsache billig. Dadurch verlieren wir den Respekt vor dem Tier.»
Wie Häring gegenüber der BaZ sagt, habe er auch Drohungen erhalten. Weiter ins Detail wolle er nicht gehen: «Die Polizei ist informiert.» Auch für die am 28. Oktober geplante Metzgete werde man von der Polizei «den Schutz in Anspruch nehmen, der jedem Bürger zusteht».
Zwischendurch sei auch der Gedanke da gewesen, den Anlass abzusagen. Aber die Veranstalter seien weiterhin von der Sinnhaftigkeit ihrer Idee überzeugt. Dass der Schweizer Tierschutz STS beim Kanton ein Verbot der Veranstaltung verlangt hat, ohne mit ihm Kontakt aufzunehmen, findet Häring schwach: «Es gibt zudem überhaupt keinen Grund, weshalb uns die Bewilligung nachträglich entzogen werden sollte.» (cbe)