Der Mann, der in Basel eine Prostituierte mit 37 Messerstichen getötet hat, muss für 18 Jahre hinter Gitter. Das Strafgericht Basel-Stadt hat den 45-jährigen aus Angola stammenden Portugiesen am Mittwoch des Mordes schuldig befunden.
Mit seinem Strafmass liegt das Gericht nur gerade ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verlangt.
Ereignet hatte sich die Tat am 7. Mai 2015 an der Hegenheimerstrasse in Basel. Der Angeklagte hatte sein späteres Opfer über eine ihm bekannte Prostituiertenvermittlerin zu sich nach Hause bestellt. Bevor er die Liebesdienste in Anspruch nahm, meldete er sich unter einem Vorwand bei der Arbeit ab und sagte seinem Mitbewohner, dass er bis am Abend nicht in die Wohnung kommen könne.
Später soll es in der Wohnung zu einer Auseinandersetzung mit der Kamerunerin gekommen sein. Dabei stach der Angeklagte mit einem Küchenmesser auf die zweifache Mutter ein. Als sie ins Badezimmer flüchtete, folgte er ihr gemäss Anklageschrift und stach weiter auf sie ein, bis sie verstarb. Die Leiche versteckte er unter dem Bett, wo diese später vom Mitbewohner des Angeklagten entdeckt wurde.
Nach Aussagen des Angeklagten soll die Frau zuvor einen unbekannten Mann in die Wohnung gelassen haben, den er im Schrank entdeckt und mit dem Messer aus der Wohnung vertrieben habe. Danach habe er die Frau zur Rede stellen wollen. Als sie ihm eine Decke über den Kopf geworfen habe, habe er mit dem Messer um sich gestochen.
Vor den mehrfachen sexuellen Handlungen hatte der Angeklagte gemäss eigener Aussagen Kokain konsumiert und Wodka getrunken. In der Nacht zuvor habe er auch in der Stadt reichlich Alkohol zu sich genommen und sei erst gegen Morgen in die Wohnung zurückgekehrt.
Vor Gericht sagte der Mann im Weiteren aus, dass es Diskussionen über die Höhe der Bezahlung gegeben habe. Gefeilscht sei auch um den Preis des Kokains worden, das ein Bekannter der Prostituierten vorbeigebracht habe. Dieses habe sich beim späteren Konsum als «schlecht» herausgestellt.
Nach der Tat flüchtete der mehrfache Familienvater über Frankreich nach Marokko. Die Flucht finanzierte er mit Geld, das er sich nach der Tat unter einem Vorwand von einer Betreuerin eines kirchlichen Vereins erschlich. Am 3. Juni stellte er sich der spanischen Polizei und wurde später an die Schweiz ausgeliefert.
Der Gerichtspräsident wies in der Verhandlung auf mehrere Widersprüche zwischen Aussagen und den durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Spuren hin. Auf die Frage, wie er sich die 37 teils sehr tiefen Messerstiche in der Leiche erkläre, wusste der Angeklagte keine Antwort. Er sagte aus, er sei in Panik gewesen.
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer «brutalen und bestialischen Tat». Motiv der Hinrichtung sei der Streit wegen der Entlöhnung gewesen und weil er «nicht ausreichend befriedigt» worden sei. Dass der Angeklagte wegen einer Drittperson in Panik gewesen sei und in Notwehr gehandelt habe, seien Schutzbehauptungen. Für Geldprobleme spreche auch das Erschleichen des Geldes für die Flucht.
Die Verteidigung hielt dagegen, dass es keinerlei Anhaltspunkte für einen Streit um Geld oder Erektionsprobleme gebe. Als dem Angeklagten die Decke über den Kopf geworfen wurde, hätte er zudem nicht gewusst, ob die verjagte Drittperson zurückkehre. Trotz der 37 Messerstiche sei ihr Mandant kein «skrupelloser Täter». Zudem habe er sich freiwillig der Polizei gestellt und die Tat gestanden.
(sda)