«Strafrechtlich ist Ihnen in keiner Art und Weise etwas vorzuwerfen. Sie haben Zivilcourage gezeigt», sagte Gerichtspräsident Andreas Schröder. Der 53-jährige Chauffeur atmete sichtlich auf: Er wurde am Dienstag vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Der Mann arbeitete im Mai 2016 als Chauffeur im Nachtbus N30, der vom Bahnhof Dornach-Arlesheim nach Bretzwil fahren sollte. Kurz vor drei Uhr morgens fuhr er los, da hörte er, wie jemand gegen den Bus trat. Daraufhin hielt er noch in der Wendeschleife beim Bahnhof an und stieg aus.
«Wenn ich mit dem Bus nachts heimkomme, dann werde ich für den Schaden verantwortlich gemacht. Da kann ich nicht einfach sagen: ‹Ich weiss nicht, wer das war.› Wäre ich einfach weitergefahren, würde das ja auch falsche Signale aussenden», erklärte der Mann gestern vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz. Erst stellte er allerdings den falschen Jugendlichen zur Rede, zumal er im Rückspiegel lediglich ein helles T-Shirt gesehen hatte. Doch der tatsächliche Übeltäter mischte sich sofort ein und begann damit, den Chauffeur zu beschimpfen. Eine ganze Gruppe gesellte sich dazu.
Ein Fahrgast stieg daraufhin aus und versuchte zu schlichten, erhielt allerdings von einem weiteren Jugendlichen Schläge ins Gesicht. Als der 18-Jährige den Chauffeur schliesslich daran hindern wollte, die Polizei anzurufen, rammte der Busfahrer dem 18-Jährigen das Knie in die Magengegend. «Ich habe mich lange genug zurückgenommen. Aber als ich Schmerzen hatte, musste ich ja irgendwas tun. Er hat mir den Arm verdreht. Die waren gewaltbereit und hoch aggressiv», gab der Chauffeur zu Protokoll. Ein Arztzeugnis hatte ihm eine Muskelzerrung sowie eine Schulterdistorsion bescheinigt.
«Sie standen einer ganzen Horde von alkoholisierten Jugendlichen gegenüber. Das war in der Tat eine höchst bedrohliche Situation. Für das Gericht ist eindeutig, dass Sie das Opfer waren», sagte Schröder. Auch Zeugen hätten dies bestätigt. Der stark alkoholisierte 18-Jährige ging eine Woche später ins Spital, wo er sich eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse diagnostizieren liess. Zwei Monate später stellte er Strafantrag gegen den Chauffeur. Schröder sagte dazu, dass die Erkrankung wohl eher etwas mit Fettleibigkeit und dem Alkoholkonsum zu tun habe, auch wenn ein Zusammenhang mit dem Kniestoss durchaus möglich wäre.
Staatsanwalt Pascal Pilet hatte eine bedingte Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung verlangt, der Chauffeur habe die Situation eskalieren lassen, auch sei ein Kniestoss keine taugliche Abwehr. «Sie haben richtig und verhältnismässig reagiert. Eigentlich ist es erstaunlich, dass man zum Schluss kommt, Sie wären schuld», meinte Schröder dazu. Der Kniestoss werde als Notwehr eingestuft. Auch die Zivilforderung des 18-Jährigen wies das Gericht ab, da es für die Forderung offensichtlich keine Grundlage gebe.
Die Postauto Schweiz AG als Betreiberin der Nachtbuslinie stellte sich nicht hinter ihren Chauffeur und riet ihm zu einem Schuldeingeständnis. Aus Enttäuschung darüber hat er gekündigt und arbeitet heute in einer anderen Firma. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, auch der 18-Jährige kann das Verfahren noch weiterziehen. (bzbasel.ch)