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75-jähriger Berner wollte Beiz seiner Ex sprengen – 4 Jahre Gefängnis

75-jähriger Berner wollte Beiz seiner Ex sprengen – 4 Jahre Gefängnis

23.03.2017, 14:1123.03.2017, 14:18
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Ein 75-jähriger Italiener, der mit selbstgebastelten Bomben das Restaurant seiner Ex-Frau in die Luft sprengen wollte, ist am Dienstag vom Gericht in Biel zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Das erstinstanzliche Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im September 2015 das Restaurant Bahnhof in Büren an der Aare in die Luft sprengen wollte und dabei den Tod seiner Frau in Kauf genommen hätte.

Doch soweit kam es letztlich aber nicht. Vor dem Gebäude traf der Italiener auf seinen Sohn, der ihn nach einem Handgemenge überwältigen konnte. Verletzt wurde niemand, obschon sich bei der Auseinandersetzung ein Schuss aus einem Revolver löste.

Der Vorfall hatte allerdings einen Grosseinsatz der Polizei zur Folge. Die nahe Bahnlinie und Strassen in der Umgebung mussten gesperrt werden.

Streit mit Ex-Frau

Hintergrund der Tat waren familiäre Streitigkeiten und die Wut des Angeklagten über den drohenden Verlust des Hauses in Büren nach der Trennung von seiner Frau.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer das Bild eines herrschsüchtigen «Padrone» gezeichnet, der Frau und Kinder wenn nötig mit Gewalt gefügig machte. Schliesslich zeigte ihn die Frau an und es kam zur gerichtlichen Trennung.

Der Angeklagte habe es als ungerecht empfunden, dass ihn die 13 Jahre jüngere Ex-Frau aus dem Haus in Büren aussperrte, das er seinerzeit mit seinem Pensionskassengeld gekauft hatte, führte die Verteidigung ins Feld. Der Mann habe nicht seine Ex-Frau töten, sondern lediglich deren Lebensgrundlage zerstören wollen.

Unbestritten war, dass sich der Beschuldigte vier Kilo Sprengstoff beschaffte und daraus mit Konservendosen und Flaschen Bomben bastelte. Mit den Bomben im Gepäck reiste er mit einem Reisecar von Süditalien in die Schweiz, nach Büren an der Aare.

Dort hätte der Mann genügend Zeit gehabt, die Bomben beim Restaurant zu zünden, führte die Verteidigung aus. Doch ihr Mandant habe es nicht getan und das sei entscheidend.

Der Angeklagte selber schwieg vor Gericht. Die Bieler Richter stützten sich deshalb auf frühere Einvernahmen. Damals habe der Mann verschiedentlich zu Protokoll gegeben, dass er das Haus in die Luft sprengen wollte, egal welche Leute sich drin befunden hätten.

Ein Sprengstoffexperte der Berner Kantonspolizei berichtete dem Gericht, die kontrollierte Sprengung der Bomben in einer Kiesgrube habe eine massive Explosion verursacht.

Das Regionalgericht Biel verurteilte den Angeklagten wegen Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung und Brandstiftung sowie wegen weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Ausserdem fällte das erstinstanzliche Gericht eine auf vier Jahre bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 300 Franken aus.

Mit seinem Urteil liegt das Gericht zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft erkannte in der Tat gar Vorbereitungshandlungen zu einem Mord und forderte eine Strafe von fünfeinhalb Jahren. Die Verteidigung hingegen sah lediglich eine Strafe von 30 Monaten, davon 18 unbedingt als angemessen an. (sda)

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