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Funkprotokoll der Wohlener Polizei-Aktion

Übung der Sondereinheit Argus der Kantonspolizei Aargau im verlassenen Gasthof Sonne in Triesen, Liechtenstein. (2015)
Übung der Sondereinheit Argus der Kantonspolizei Aargau im verlassenen Gasthof Sonne in Triesen, Liechtenstein. (2015)
Bild: sandra ardizzone/az aargauer zeitung

«Müssen den abräumen!»: Die Akte Wohlen vom Notruf bis zum Bauchschuss im Polizei-O-Ton

Vor dem Bezirksgericht Bremgarten müssen sich heute drei Polizisten wegen eines aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes im Jahr 2009 verantworten. Tondokumente, die watson vorliegen, geben einen Einblick in eine Polizeiaktion, die einen betrunkenen Messerfuchtler beinahe das Leben gekostet hat.
28.04.2016, 13:2729.04.2016, 14:59
William Stern
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Die Frau am Telefon tönt aufgeregt: «Sie müssen zu mir kommen, mein Mann hat alles gebrochen.» Ihr Mann, das ist Zeljko B., 30-Jährig, Vater einer gemeinsamen Tochter, serbischer Staatsangehöriger – und depressiv (...). An diesem Montagabend, kurz vor 20 Uhr, randaliert B. in der gemeinsamen Wohnung in Wohlen. Er ist betrunken, wie er gemäss seiner Ehefrau schon so manches Mal war. Aber jetzt ist es anders. Jetzt hat B., die Ehefrau, Angst, dass sich Zeljko B. etwas antut, sich selber verletzt – oder schlimmer. 

Bei der Notrufzentrale des Postens Aarau wird registriert: Häusliche Gewalt, Alkoholkonsum, keine Gefahr für Frau und Kind. Ein Fall, wie er sich täglich dutzende Male in der Schweiz ereignet. Ein Fall für einen Streifenpolizisten; wenn es brenzlig wird, kommt vielleicht ein psychologisch ausgebildeter Verhandler zum Einsatz.  

Nicht so in Wohlen, an diesem Abend im Mai 2009. Nicht einmal zwei Stunden nach dem Notruf liegt Zeljko B. in seiner Wohnung am Boden, zwei Projektile der Marke Luger Action 4 stecken in der rechten Seitenwand des 4. Lendenwirbels, eine Tasernadel in seinem Rücken. 

Zeljko B. überlebt die Schussverletzungen. Den Tritt findet er aber nicht mehr: Mehrmonatige Rehabilitationsaufenthalte, wiederkehrende Rückenschmerzen, posttraumatische Belastungsstörungen und depressive Verstimmungen sind die Folgeerscheinungen, an eine Rückkehr ins Arbeitsleben ist nicht zu denken. 2015, sechs Jahre nach dem verhängnisvollen Maiabend, verstirbt B. Der Tod, so stellen Gerichtsmediziner fest, steht in keinem Zusammenhang mit den erlittenen Schussverletzungen.

«Und jetzt schreien sie hier nach SE-Argus und nach weiteren Kräften»
Auszug aus dem Funkverkehr

Sieben Jahre später stehen der Waffenschütze A., der Leiter der Sondereinheit, H., und der diensthabende Offizier S. vor dem Bezirksgericht Bremgarten. Ihnen werden versuchte vorsätzliche Tötung (Waffenschütze), vorsätzliche schwere Körperverletzung (Waffenschütze, Gruppenleiter und Offizier) sowie Amtsmissbrauch (Offizier) zur Last gelegt. Die Angeklagten bestreiten die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung. 

«Wir haben hier einen Volksauflauf. Wir sind bei einem Mehrfamilienhaus und ich hätte an sich gerne die SE, dass die reingeht und den holt. Punkt Schluss.»
Angeklagter Offizier S.

Wie konnte es dazu kommen, dass aus einem Routine-Einsatz ein Fall für eine Sondereinheit wird? Welche Bedrohung geht für ein hochtrainiertes, gut ausgerüstetes Sondereinheit-Mitglied von mit einem Küchenmesser bewaffneten Mann aus? 

Das Verfahren: Eine Odysee
Sieben Jahre mussten Zeljko B. und seine Angehörigen warten, bis der Fall Wohlen vor Gericht kam – Zeljko B. erlebt es nicht mehr: Das Opfer verstarb 36-jährig im Mai 2015. Der Anklageerhebung gegen die drei Polizisten im Herbst 2015 ging ein jahrelanges Hickhack voraus, das illustriert, wie schwer sich die Staatsgewalt damit tut, einen Fall in ihren eigenen Reihen juristisch aufzuklären. Der erste Untersuchungsrichter, der sich mit dem Fall befasste, beantragte die Staatsanwaltschaft damit, das Verfahren gegen die Polizisten einstellen. Später lehnte das Aargauer Obergericht ab, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen – obwohl die Kritik an der Befangenheit der zuständigen Staatsanwältin bis zum Regierungsrat reichte. Erst ein Bundesgerichtsentscheid 2011 setzte durch, dass sich ein ausserkantonaler Staatsanwalt der Sache annahm – nachdem das Bundesgericht 2009 in der gleichen Sache noch anders entschieden hatte. Der neu zuständige Staatsanwalt verstarb jedoch 2014. Der ausserordentliche Staatsanwalt Urs Sutter aus Zug ist der mittlerweile vierte Strafverfolger, der sich mit dem Fall befasst. Wenn es nach den Angehörigen geht, ist er auch der Letzte. (wst)

Auszüge aus dem Funkverkehr, die watson vorliegen, zeigen, dass einzelne der Polizisten überfordert, die Kommunikationsstrukturen ungenügend und die Befehlsketten nicht immer klar waren. Das Gutachten eines ausgewiesenen Experten stützt diese Einschätzung.

Eskalationsstufe 1: Bedrohung

Nachdem die Notrufzentrale den Anruf von Frau S. entgegengenommen hat, sendet sie einen Beamten der Regionalpolizei (Repol) aus, um nach dem Rechten zu sehen. Frau S. hält sich zu diesem Zeitpunkt mit ihrem Kind in der Wohnung einer Nachbarin auf, von dort hatte sie auch die Kapo benachrichtigt. Gefahr besteht für die Frau keine. Ohnehin erklärte S. später gemäss Schlussbericht des ausserordentlichen Staatsanwaltes, sie hätte angerufen, «nicht weil ich vor meinem Mann Angst hatte, sondern weil ich ihn vor sich selbst schützen wollte [...]».

«Schiess doch!»
Zeljko B. zum ausgerückten Streifenpolizisten

Der Regionalpolizist P. der Kapo Aargau begibt sich kurz nach 20 Uhr zusammen mit der Ehefrau und dem Kleinkind zu B. Vor der Wohnung der Eheleute, in einem mehrstöckigen Betonbau, zwischen Tennisplatz und Schwimmbad gelegen, versuchen sie, Zeljko B. zum Öffnen der Tür zu bewegen. Als sich P. als Polizist zu erkennen gibt, reisst Zeljko B. die Tür auf. Er hält ein Messer in der Hand, das er gegen den P. richtet. P. zieht erschrocken die Pistole und fordert den betrunkenen Zeljko B. auf, das Messer niederzulegen. Dieser dreht das Messer um, richtet es gegen seine eigene Brust. «Schiess doch», ruft er dem verdutzten Polizisten zu, bevor er die Türe mit dem Fuss ruckartig zuschlägt. 

P. fordert per Funk Verstärkung an. Im Minutentakt treffen weitere Polizeikräfte ein, das Gebiet wird grossräumig abgeriegelt, Schaulustige hinter Absperrbänder zurückgedrängt. Ein «Volksauflauf», wie der zuständige Offizier später wiederholt feststellen sollte.

Für den Einsatzleiter ist klar, diese Sache ist eine «Stufe zu grob» für einen Streifenpolizisten. SE Argus soll her, die Eliteeinheit, die üblicherweise bei Interventionen gegen Drogenhändler, bewaffnete Straftäter oder Razzien gegen das organisierte Verbrechen aufgeboten wird. Die Kantonspolizei Aargau, der Argus angegliedert ist, schreibt auf ihrer Website «Wenn es nichts mehr zu diskutieren gibt, kommt die Sondereinheit ‹ARGUS› zum Einsatz.» Für den Pikettoffizier S., der später hinzukommt, ist klar: Zu diskutieren gibt es nichts mehr, Zeljko B. muss aus der Wohnung geholt werden, notfalls mit Gewalt.

Eskalationsstufe 2: Aufgebot SE

Kurz nach 21 Uhr erstattet Pikettoffizier S. der Einsatzzentrale Bericht. S. hat als Offizier die Befehlsgewalt vor Ort. Er folgt der Einschätzung seiner Kollegen, dass die Sondereinheit hinzuzuziehen sei. «Der [Zeljko B.] ist alleine in der Wohnung, sturzbetrunken. Jetzt war er gerade wieder auf dem Balkon, mit einem Messer.» S. ist nicht gewillt, «dieses Spielchen bis zum geht-nicht-mehr durchzuziehen», man habe hier einen Volksauflauf und er, S. , hätte an und für sich gerne, dass die SE hier reingehe: «Punkt, Schluss.»

Zeljko B. bewegt sich zu diesem Zeitpunkt zwischen dem Balkon und der Wohnung hin und her. Er hantiert mit einem Messer, schreit, dass er mit seiner Frau telefonieren möchte. Sein bester Freund und Arbeitskollege, F., versucht, ihm gut zuzureden. Auf Serbisch und Deutsch beschwört er ihn, vom Balkon herunterzukommen. Für den Pikettoffizier S., das machen die Funksprüche deutlich, ein zweckloses Unterfangen. Das Objekt sei nicht ansprechbar, stockbetrunken und aggressiv. Sein Freund F. wird zurückgepfiffen, nicht, dass ihm auch noch etwas zustösst. 

Eine Sprungmatte oder ähnliche Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass der betrunkene Zeljko B. stürzen sollte, sind nicht vorhanden. Die Sanität, eigentlich als reine Vorsichtsmassnahme in der Nähe postiert, sollte erst später zum Einsatz kommen.

Bei einem internationalen Polizei-Wettkampf den vierten Rang von insgesamt 40 Mannschaften erreicht: Die Aargauer Sondereinheit «Argus».
Bei einem internationalen Polizei-Wettkampf den vierten Rang von insgesamt 40 Mannschaften erreicht: Die Aargauer Sondereinheit «Argus».bild: archiv/az aargauer zeitung
«Wir haben einen in der Wohnung, der spinnt, mit einem Messer.»
Pikettoffizier S. zum SE-Gruppenleiter H.

Eskalationsstufe 3: Keine Alternative

Der zaghafte Versuch des SE-Gruppenleiters H., Alternativen zum Einsatz der Sondereinheit auszuloten, wird vom Pikettoffizier S. abgeschmettert. Auf die Frage, ob denn wirklich die SE intervenieren müsse, antwortet S. bestimmt: «Den müssen wir abräumen, wir können hier nicht während vier Stunden Gugus machen.»

«Man muss diesen abräumen. Wir können hier nicht während 4 Stunden «Gugus» machen. Nein, diesen müssen wir abräumen.»
Pikettoffizier S. zum SE-Gruppenleiter H.

Was der Pikettoffizier S. «Gugus machen» nennt, hätte geheissen, die gespannte Situation gewaltfrei zu lösen. Der Schlussbericht der Anklageschrift gegen die beteiligten Polizisten hält die Alternativen fest, die zu prüfen gewesen wären:

  • das kontrollierte Zuwarten
  • allenfalls polizeilicher Rückzug
  • das deeskalative Gespräch durch einen Verhandler
  • der Beizug eines Notfallarztes oder -psychiaters respektive Amtsarztes
  • das kontrollierte Gespräch zwischen F. und Zeljko B. oder mit ihm und dessen Ehefrau (allenfalls unter polizeilichem Schutz) [...]»

Markus Mohler, Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der HSG und langjähriger Polizeikommandant der Kapo Basel, betont in einem externen Gutachten, dass selbst bei schwersten Delikten der Versuch von Verhandlungen durch qualifizierte Verhandlungsführer vor einem Zugriff zu den standardisierten Verfahrensabläufen gehöre. Zeljko B. war kein schwerer Straftäter: Der gebürtige Serbe hatte abgesehen von einer Vorstrafe wegen Übertretung gegen das Strassenverkehrsgesetz nichts auf dem Kerbholz. Die Vorgeschichte ist den Polizisten bekannt.

«Es handelt sich um irgendeinen Ex-Jugoslawen ...»
Offizier S. zum stv. Kommandanten der Kapo Aargau

Eskalationsstufe 4: Absprache mit dem Chef

Nachdem der diensthabende Offizier S. seinen Vorgesetzten W., stellvertretender Kommandant der Kapo Aargau, ins Bild gesetzt hatte («Aus meiner Sicht eine Situation, die man relativ schnell bereinigen sollte»), sind die letzten Weichen gestellt für den Einsatz der Sondereinheit. Auf Anraten des Vorgesetzten will man noch 20 Minuten versuchen, die Situation «in gutem Einvernehmen» zu bereinigen. Danach müsste man zugreifen, da sind sich die beiden Polizisten einig. Gegen den den Stv. Kapo-Kommandanten W. wird das Verfahren später eingestellt. 

Etwa 21.30 Uhr: Sechs Mann der Sondereinheit Argus sind mittlerweile vor Ort, zwei sind vor der Tür der Wohnung von Zeljko B. postiert, Beamte der Kapo beobachten die Situation vom Dach eines gegenüberliegenden Gebäudes. Zeljko B.s Welt ist auf ein Dreieck geschrumpft: Küche, Wohnzimmer, Balkon: Raus kann er nicht. Raus will er auch nicht. Aber die Polizei will, dass Zelkjo B. rauskommt: Warum genau, das ist auch jetzt, sieben Jahre nach dem Einsatz, nicht wirklich klar. 

Eskalationsstufe 5: Der Zugriff

Taser, Schutzweste, Sturmmaske, Helm mit Visier, Pfefferspray, Dienstwaffe der Marke SIG P228: Die Mitglieder der Sondereinheit Argus können auf ein stattliches Arsenal an Waffen und Ausrüstungsgegenständen zugreifen, um «heiklen Interventionen» Herr zu werden. Auf Schilder oder Schutzmatten verzichtet der Gruppenleiter H. aber. Ein Betrunkener mit einem herkömmlichen Küchenmesser, Klingenlänge von etwa zehn Zentimetern, stellte offenbar keine allzu grosse Gefahr für die Angehörigen der Eliteeinheit dar.

«Wenn es nichts mehr zu diskutieren gibt, kommt die Sondereinheit ‹ARGUS› zum Einsatz.» – Beschreibung auf der Website der Kapo Aargau.
«Wenn es nichts mehr zu diskutieren gibt, kommt die Sondereinheit ‹ARGUS› zum Einsatz.» – Beschreibung auf der Website der Kapo Aargau.
Bild: Archiv/az Aargauer Zeitung

Etwa 21.40 Uhr: Der Gruppenleiter der SE, H., funkt an den Pikettoffizier S.: «Wir wären bereit, unser Dispositiv steht. Wenn du das OK gibst, würden wir zugreifen, wenn er sich auf dem Balkon befindet.» S. gibt das OK. Bange Minuten des Wartens vor der Türe. Um 21.45 versuchen die Elite-Polizisten zuerst, die Tür mit dem Schlüssel der Ehefrau zu öffnen, dann greifen sie zur Ramme. Ohne Vorwarnung stürmen sie in die kleine Wohnung der Familie B. Aus dem Funkverkehr lässt sich nur noch eruieren, wie eine Stimme aufgeregt schreit, dann herrscht Stille. 13 Sekunden lang. 

«Wir brauchen eine Ambulanz»
Auszug aus dem Funkverkehr

Bei der Rekonstruktion des Tathergangs in der Wohnung ist man auf die Aussagen der Beteiligten angewiesen. Gruppenleiter D.H. unterliess es, eine klare Zutrittsreihenfolge zu kommunizieren – ein folgenschweres Versäumnis.

Klar ist wohl, dass A. als erster in die Wohnung eindrang, die Dienstwaffe gezogen. Die mit Pfefferspray und Taser bewaffneten SE-Mitglieder folgten an zweiter und dritter, respektive an dritter und vierter Stelle – die Schilderungen der Beteiligten gehen hier auseinander. Zelkjo B., vermutlich durch das Aufbrechen der Türe aufgeschreckt, bewegte sich vom Balkon ins Innere der Wohnung, bekleidet nur mit einer Unterhose. 1,70 Meter stand B. vom ersten Polizisten A. entfernt, das Messer erhoben, die Warnrufe – «Messer weg, Polizei» – ignorierend, als A. in kurzer Abfolge zweimal den Abzug drückte und B. zwei Kugeln in den Bauch jagte. In Notwehr, wie er bei der Einvernahme geltend machte. Gleichzeitig feuerte ein weiteres SE-Mitglied den Taser ab. B. ging zu Boden. 

Grundriss der Wohnung / Tatrekonstrutkion

Bild

Zeljko B. alkoholisiert und psychisch ausser Rand und Band, hatte gedroht, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Markus Mohler kommt in seinem Gutachten über den Polizeieinsatz zum trockenen Schluss: «Es kann nicht Sinn einer polizeilichen Intervention zur Verhinderung eines Suizids [...] sein, Massnahmen mit potentieller Todesfolge zu wählen, die im Ergebnis zu einer vorhersehbaren schweren Körperverletzung oder Schlimmerem führen können.»

Die Stimmen im Funkverkehr wurden zwecks Anonymisierung der beteiligten Personen verzerrt.

Das Urteil wird am Freitag gefällt.

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39 Kommentare
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sirulrich
28.04.2016 15:55registriert April 2016
Wäre wohl schläuer gewesen zuerst den Mann mit dem Taser oder dem Pfefferspray rein zu schicken aber wie das wirklich war weiss niemand...

Aber wenn man mit einem erhobenen Messer auf einen Polizisten zu läuft, muss man damit rechnen, dass dieser auf einem schiesst. Da kann man sich im nachhinein nicht beklagen!
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arpa
28.04.2016 14:05registriert März 2015
Fraglich ob nur der Taser allein nicht auch gereicht hätte.. Aber ich war ja nicht dabei..
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What’s Up, Doc?
28.04.2016 18:31registriert Dezember 2015
Es ist schade dass die Bedrohung mit einem Messer in Berichten immer verharmlost wird. Von einem Messer im besonderen von grösseren Küchenmessern, geht gerade auf kurze Distanzen meist eine grössere Gefahr als von einer Schusswaffe aus. Mit einem Messer kann auf kurze Distanz in kürzester Zeit immenser Schaden angerichtet werden. Meine Aussage trifft sich nicht explizit auf diesen Fall ich war ,wie alle anderen die ihr Schreiben, nicht vor Ort. Ich möchte einfach sagen das die Gefahren welche von einer mit einem Messer bewaffneten Person ausgeht einfach nicht unterschätzen darf.
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