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Was bedeutet die Klimaklage gegen den Bund? – 5 Fragen und Antworten

Seniorinnen halten Tafeln mit Statements hoch, nach einer Medienkonferenz des Vereins KlimaSeniorinnen, am Dienstag, 25. Oktober 2016 in Bern. Der Verein verlangt eine Korrektur der schweizerischen Kl ...
Kämpferisch: die Klimaseniorinnen am Dienstag in Bern.Bild: KEYSTONE

Was bedeutet die Klimaklage gegen den Bund? – 5 Fragen und Antworten

Die «Klimaseniorinnen» haben am Dienstagmorgen ihre Klage gegen den Bund eingereicht. Dieser sorge sich zu wenig um seine Bürger, weil die Klimaziele nicht hoch genug gesteckt seien. Was heisst das? Und was passiert jetzt? Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten.
25.10.2016, 17:1526.10.2016, 07:20
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Wer hat... was?

Der Verein «Klimaseniorinnen», das sind 384 Frauen im AHV-Alter, hat am Dienstag eine Klage gegen den Bundesrat eingereicht. Die bekanntesten Exponentinnen des Vereins sind Politaktivistin Elisabeth Joris, Ex-SP-Präsidentin Christiane Brunner und Judith Giovannelli-Blocher, Schwester von Christoph Blocher.

Die Klimaseniorinnen begründen die erste Schweizer Klimaklage damit, dass die aktuelle und geplante Klimagesetzgebung ihr verfassungsmässiges Grundrecht auf Leben und Gesundheit verletze.

Und was wollen sie konkret?

Weil ältere Menschen, besonders Frauen, körperlich unter den Folgen des Klimawandels leiden würden, sehen die Klägerinnen Verfassungsartikel 74 verletzt, wonach der Bund den Menschen und seine natürliche Umwelt vor «schädlichen oder lästigen Einwirkungen» schützen muss.

«Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.»
Art. 74 der Bundesverfassung

Die Klimaseniorinnen fordern deshalb vom Bund, die Treibhausgasemmissionen bis 2020 stärker zu senken, als im aktuellen Massnahmenkatalog vorgesehen.

In ihrem 150-seitigen Gesuch stellt der Verein eine Reihe von Forderungen auf, darunter eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen, ein forciertes Gebäudesanierungsprogramm, genaue Emissionskontrollen bei Neuwagen und griffige Klimavorschriften in der Landwirtschaft.

Ist die Klage aus wissenschaftlicher Sicht gerechtfertigt?

Es gibt keine Zweifel mehr, dass der Mensch für den Klimawandel mitverantwortlich ist. «Eindeutig ist auch, dass die Welt derzeit Emissionen aus fossilen Energien zu wenig reduziert, um das erklärte politische Ziel im neuen Pariser Klimaabkommen zu erreichen», sagte Reto Knutti, ETH-Professor und leitender Autor beim UNO-Weltklimarat IPCC im Juni gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Die Klimaforschung schätzt ein, wie viel Treibhausgase noch in die Atmosphäre ausgestossen werden dürfen, um das Klimaziel zu erreichen. Rund zwei Drittel dieses Emissionsbudgets sind bereits aufgebraucht.

Klimaklage gegen den Bund – was hältst du davon?

Hat das Anliegen überhaupt eine Chance?

Die Umwelt-Rechtsexpertinnen Cordelia Bähr und Ursula Brunner sehen die Pflicht des Bundes, für die Gesundheit der Bürger zu sorgen, mit der aktuellen Klimapolitik verletzt. Das schreiben sie in einer juristischen Fachzeitschrift «Aktuelle Juristische Praxis». Auch Markus Kern, Oberassistent am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg, hält die Anklage nicht für verfehlt.

Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» äussert er allerdings Zweifel, dass sie vor Gericht reüssieren wird. Denn der Staat habe einen grossen Ermessensspielraum, wie er die Schutzpflicht im Bereich des Klimawandels umsetzen wolle. Ausserdem verpflichte die Bundesverfassung den Staat nicht, ein Nullrisiko zu garantieren.

Der Gang vor Gericht ist aber ohnehin nicht das eigentliche Ziel der Klima­seniorinnen. Sie hoffen, dass bereits der Bundesrat und mit ihm die Bundesverwaltung ihre Anliegen aufnehmen werden – auch im Hinblick auf das Klimaziel 2030, das politisch derzeit verhandelt wird.

Und was passiert jetzt?

Die Klimaseniorinnen wenden sich mit ihrer Klage zunächst an die Bundesverwaltung und erzwingen damit vom Bund eine Reaktion: Die Bundesverwaltung muss nun mittels Erlass einer Verfügung auf das Gesuch eingehen. Eine solche Verfügung ist vor Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.

Letzte Instanz wäre das Bundesgericht. Da sich die Klägerinnen zudem auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen, ist auch ein Gang an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Option. (dwi)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Triumvir
25.10.2016 19:44registriert Dezember 2014
Ja, es dürfte allen klar sein, dass diese Klage absolut keine Chance auf Erfolg hat. Ich finde es aber bewundernswert, dass sich Seniorinnen für diese überlebenswichtige Sache für künftige Generationen einsetzen! Deshalb Chapeau und danke im Voraus!
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Gelegentlicher Kommentar
25.10.2016 17:34registriert Oktober 2014
Einfach super, dass diese Damen sich sogar überparteilich für unsere Zukunft einsetzen!

Ob die Klage erfolgreich wird ist eigentlich egal, hauptsache jemand setzt ein Zeichen. Ob rechts oder links, bei diesem Thema sollten alle an einem Strang ziehen!

Weiter so, Mesdames!
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lemeforpresident
26.10.2016 10:14registriert Juni 2016
Naja, sie klagen, weil sie unter den Folgen des Verhaltens ihrer Generation leiden, dürfen wir Jungen auch klagen, weil sie uns eine kaputte Welt hinterlassen haben?
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