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Internetpranger: St. Gallen fahndet online nach mutmasslichen Hooligans – zunächst mit verpixelten Bildern

Die Fahndung nach den Randalen vom März 2013 geht in die nächste Runde: Nachdem die Frist zur Selbstanzeige abgelaufen war, wurden Bilder der Gesuchten verpixelt online gestellt: Melden sich die Täter ...
Die Fahndung nach den Randalen vom März 2013 geht in die nächste Runde: Nachdem die Frist zur Selbstanzeige abgelaufen war, wurden Bilder der Gesuchten verpixelt online gestellt: Melden sich die Täter jetzt immer noch nicht, werden die Bilder unverpixelt publiziert.Bild:
Neues Fahndungsmodell

Internetpranger: St. Gallen fahndet online nach mutmasslichen Hooligans – zunächst mit verpixelten Bildern

11.08.2014, 10:1011.08.2014, 17:40
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Die St. Galler Polizei fahndet weiterhin nach zehn Berner Fussballfans, die im Mai 2013 beim Spiel FC St. Gallen gegen Young Boys in St. Gallen randaliert und Sachschaden angerichtet haben sollen. Im Internet sind jetzt Bilder der Gesuchten mit verpixelten Gesichtern aufgeschaltet.

Vor einer Woche hatte die St. Galler Kantonspolizei die Fahndung angekündigt. Bis jetzt seien keine Hinweise eingegangen, die zur Identifizierung der gesuchten Personen führten, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.

Zuerst verpixelt, nächste Phase unverpixelt

Die St. Galler Polizei und die Staatsanwaltschaft machen erstmals von einem neuen, dreistufigen Fahndungskonzept Gebrauch. Die gesuchten YB-Fans hatten zuerst eine Woche Zeit, um sich bei der St. Galler Polizei zu melden. Diese Frist verstrich ungenutzt.

Seit Montag sind Bilder mit verpixelten (unkenntlich gemachten) Gesichtern der Randalierer veröffentlicht. Wenn dies keinen Erfolg bringt, werden in einer Woche dann unverpixelte Bilder publiziert.

Den zehn Gesuchten werden Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstösse gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. 28 weitere Randalierer sind schon identifiziert und zum Teil mit Strafbefehlen abgeurteilt.

Schon 28 Randalierer abgeurteilt

Ein Haupttäter erhielt rechtskräftig eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie eine Busse von 1300 Franken. Gegen vier weitere Personen wurden Bussen zwischen 500 und 800 Franken ausgesprochen.

Zehn weitere Strafbefehle gegen YB-Fans sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig. Einzelne weitere Fälle sind entweder noch pendent, oder die Verfahren wurden eingestellt, weil den Betroffenen keine Straftaten nachgewiesen werden konnten. (sda)

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