Diplomaten und konsularische Angestellte dürfen nicht mehr mit einem automatischen Aufstieg auf der Karriereleiter und ständig steigendem Lohn rechnen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass sie in Zukunft stärker an der Leistung gemessen werden sollen.
Der diplomatische Dienst ist heute ein so genannter Karrieredienst: Wer einmal aufgenommen ist, wird üblicherweise in regelmässigen Abständen befördert und erhält damit auch mehr Lohn. Dieses System galt lange Zeit als unerlässliche Gegenleistung für die Bereitschaft des diplomatischen und konsularischen Personals, überall in der Welt zu arbeiten und den Arbeitsplatz regelmässig zu wechseln.
Nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats ist das heute überholt. Die Versetzungspflicht müsse nicht zwingend mit einem Karrieresystem mit automatischer Lohnentwicklung verbunden sein, heisst es in einem Bericht vom Februar 2016. Die GPK legte dem Bundesrat darin unter anderem nahe, ein funktionsbezogenes Karriere- und Lohnsystem einzuführen.
Damit hat der Bundesrat das Aussendepartement EDA nun beauftragt, wie er am Donnerstag mitteilte. Dieses hält die Einführung eines stärker an den Kompetenzen orientierten Systems für sinnvoll, wie es in einem Bericht festhält. Ein solches soll die Diplomaten auch stärker als heute motivieren, ihre Karriere aktiv zu gestalten.
In dem Bericht wird bereits der Rahmen des neuen Systems skizziert: Ein für das gesamte Personal gültiger Referenzrahmen soll für Transparenz und Fairness sorgen. Zudem sollen konkrete Kompetenzen, spezifisches Fachwissen und Führungsqualitäten bei Versetzungen eine entscheidende Rolle spielen.
Das wird sich bereits im Rekrutierungsprozess spiegeln: Der so genannte Concours soll auf jüngere Personen mit hohem Potenzial ausgerichtet sein, aber auch auf Personen beispielsweise mit Führungserfahrung oder Fachexpertise.
Das neue System soll 2019 in Kraft treten. Für eine Übergangszeit von sieben Jahren rechnet das EDA mit zusätzlichen Personalkosten von 24,8 Millionen Franken. Diese fallen unter anderem darum an, weil dem Personal ab 55 Jahren eine Besitzstandsgarantie gewährt werden soll.
Auch für die übrigen Betroffenen gelten Übergangsregelungen. Bis zur ersten Versetzung behalten sie ihren bisherigen Lohn. Danach kann dieser schrittweise nach unten angepasst werden, bis der Lohn der Lohnklasse entspricht, der für die Funktion gilt. Für die Umsetzung des Systemwechsels werden rund 3.17 Millionen veranschlagt.
Das für das Rotationspersonal der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) gilt das funktionsbezogene System schon heute. (sda)