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Beschränkt der Nationalrat die Macht der SRG?

Unzufrieden mit dem Service-Public-Bericht: Beschränkt der Nationalrat die Macht der SRG?

14.03.2017, 08:4814.03.2017, 08:56
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Im Nationalrat dreht sich heute Dienstag alles um die SRG. Der Rat beugt sich über den Service-Public-Bericht des Bundesrates und entscheidet, ob das Parlament künftig bei der Konzession stärker mitreden soll.

Den Bericht hatte der Bundesrat im vergangenen Sommer vorgelegt. Geht es nach seinem Willen, soll die SRG weiterhin einen umfassenden Service Public anbieten. Der Bundesrat erachtet das als zentral für die Demokratie.

Mittelfristig will er das Modell aber ans Internetzeitalter anpassen, damit der Service Public auch die junge Generation erreicht. Die SRG soll sich im Internet entwickeln können, ohne aber die Möglichkeiten der Privaten einzuschränken. Konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen will der Bundesrat nächstes Jahr vorlegen.

Bündel von Forderungen

Die zuständige Kommission des Nationalrats will nicht warten. Geht es nach ihrem Willen, sollen die Möglichkeiten der SRG eingeschränkt werden. Im Form von Vorstössen hat sie ein ganzes Bündel von Forderungen formuliert.

Mit dem Bericht des Bundesrates zeigte sich die Kommission unzufrieden. Dieser sei unvollständig und wenig zukunftsgerichtet, befand sie – und verlangte einen Zusatzbericht. Insbesondere wollte sie wissen, wo ein Marktversagen vorliege, das staatliches Eingreifen rechtfertige.

Attraktives Gesamtangebot

Gemäss dem Zusatzbericht muss vor allem in den Bereichen Information, Kultur und Bildung von einem Marktversagen ausgegangen werden. Damit die Angebote dazu genutzt würden, brauche es ein attraktives Gesamtangebot, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Ein Kameramann der SRG-SSR filmt in den Staenderat an der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 8. Maerz 2017, im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Bild: KEYSTONE

Welche Leistungen Private anbieten würden, wenn die SRG sich zurückhalten müsste, lässt sich gemäss dem BAKOM nicht abschliessend beantworten. Bei internationalen Sport-Grossereignissen zum Beispiel sei es aber eher unwahrscheinlich, dass private Veranstalter die Übertragungsrechte erwerben und mit schweizerischem Fokus berichten würden, heisst es im Bericht.

Mitsprache bei Konzession

Den Bericht und den Zusatzbericht wird der Nationalrat lediglich zur Kenntnis nehmen. Entscheiden kann er jedoch über drei parlamentarische Vorstösse. Zwei davon betreffen die SRG-Konzession. Mit einer der Motionen fordert die Kommission, dass das Parlament mehr Einfluss auf die Konzession hat.

Konkret schlägt sie eine geteilte Kompetenz vor: Das Parlament soll die Rahmenkonzession genehmigen, und der Bundesrat soll die Details in einer Betriebskonzession regeln. Der Bundesrat beantragt den Räten, die Motion abzulehnen.

Neues Gesetz abwarten

Er werde die Zuständigkeiten bei den Arbeiten zum geplanten Gesetz über elektronische Medien überprüfen, argumentiert der Bundesrat. Ausserdem würde mit einem Ja zur Motion der Gestaltungsspielraum des Parlaments nicht erweitert. Schon heute könne dieses im Radio- und Fernsehgesetz nämlich den Rahmen für die SRG-Konzession festlegen. Zum Beispiel könne es den Programmauftrag ändern.

Die Gegner weisen überdies auf die Gefahren einer geteilten Kompetenz hin: Diese Regelung könnte dazu führen, dass die geltende Konzession ausliefe, ohne dass das Parlament eine neue genehmigt hätte. Die zweite Motion stellt zur Diskussion, die Zuständigkeit für die Konzession allein dem Parlament zu übertragen. Dieser Vorstoss geht aber auch der vorberatenden Kommission zu weit.

Unabhängige Aufsicht

Im dritten Vorstoss, über den der Nationalrat am Dienstag entscheidet, geht es um die Aufsicht. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Dabei soll eine Zusammenführung der Aufsicht für Radio und Fernsehen mit jener im Fernmeldewesen geprüft werden.

Der Bundesrat weist auch hier auf das geplante neue Gesetz hin, zeigt sich aber mit dem Anliegen einverstanden. Er habe schon vor Jahren eine neue Behörde vorgeschlagen, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Das Parlament habe den Vorschlag damals allerdings verworfen.

Über weitere Forderungen der Kommission wird der Nationalrat erst später entscheiden. Der Ständerat hatte den Service-public-Bericht letzten Herbst beraten. Die Mehrheit zeigte sich zufrieden damit. Die SRG dürfe nicht zum Spielball parteipolitischer Auseinandersetzungen werden, hiess es in der kleinen Kammer. (sda)

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