Der Bundesrat setzt sich für eine Reform des Dublin-Systems ein. Die Asylsuchenden sollen proportional verteilt und die Asylstandards angeglichen werden. Asylzentren in Nordafrika hält der Bundesrat dagegen nicht für realistisch, wie er in einem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt. Aufgrund der instabilen Situation in vielen Staaten im Norden Afrikas scheine es auf absehbare Zeit nicht möglich, entsprechende Vereinbarungen zu treffen, hält er fest. Der Bundesrat warnt ausserdem vor einem Pull-Effekt: Ein solches System könnte zur Folge haben, dass eine grosse Anzahl Menschen in das betreffende Land reisten, um eine Chance auf eine Neuansiedlung in Europa zu erhalten. Auch müsse davon ausgegangen werden, dass viele abgewiesene Asylsuchende trotzdem versuchen würden, in den Dublin-Raum einzureisen.
Der Bundesrat will den Notfallschutz im Falle eines AKW-Unfalls verbessern. Er hat die entsprechende Verordnung bis Ende September in die Vernehmlassung geschickt. Im Kern geht es darum, dass von einem schwerwiegenderen möglichen Zwischenfall ausgegangen wird. Neu soll das Referenzszenario A4 bei mittlerer Wetterlage gelten. Das entspricht einem Ereignis der Stufe 7, der höchsten Einstufung auf der Skala der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Will heissen: Der Notfallschutz muss künftig auf einen Störfall mit schwerem Kernschaden bei Versagen des Sicherheitsbehälters und einer ungefilterten Freisetzung von Radioaktivität konzipiert sein. Bisher haben sich die Behörden lediglich auf einen Unfall mit einer gefilterten Freisetzung (Referenzszenario A2) einstellen müssen.
Der Bundesrat will Bauern für enteignetes Land keine höhere Entschädigung zahlen. Er hält es für nicht praktikabel, diese an einem künftigen Gewinn zu beteiligen. Zudem gibt es dafür seiner Meinung nach keine Verfassungsgrundlage. Mit einer Revision des Enteignungsrechts will er Enteignungen aber besser auf ein allfälliges Plangenehmigungsverfahren abstimmen. Heute sind die beiden Verfahren ungenügend koordiniert, was zu Rechtsunsicherheit führt. Die Vernehmlassung zur Änderung des Enteignungsrechts dauert bis Ende Oktober.
Immer mehr stromintensive Unternehmen lassen sich den Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien zurückerstatten. Seit 2014 können mehr Unternehmen profitieren, müssen dazu aber eine zehnjährige Vereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz abschliessen. Insgesamt 174 Unternehmen haben sich bis Ende 2016 in Zielvereinbarungen mit dem Bund zu einer Steigerung ihrer Energieeffizienz verpflichtet, wie der Bundesrat in einem Bericht schreibt. Die Rückerstattungssumme stieg von rund 21 Millionen im Jahr 2014 auf über 45 Millionen Franken im Jahr 2015. Im Jahr 2016 wird sie voraussichtlich zwischen 54 und 68 Millionen Franken liegen. Werden die vereinbarten Ziele eingehalten, steig die Gesamtenergieeffizienz von 100 auf 103,7 Prozent.
Die Schweiz möchte ihr Emissionshandelssystem mit jenem der EU verknüpfen. Eine Voraussetzung ist die Erhebung der Daten für die Luftfahrt, darunter geflogene Kilometer und Nutzlast. Dafür hat der Bundesrat die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Verknüpfung bleibt aber politisch blockiert. Das entsprechende Abkommen ist zwar schon ausgehandelt. Die EU weigert sich aber, dieses zu unterzeichnen, so lange es kein Rahmenabkommen über institutionelle Fragen gibt. Isoliert funktioniert das Schweizer Emissionshandelssystem nur ungenügend.
Die Schweiz verfolge eine aktive, pragmatische und realistische Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nonproliferationspolitik, schreibt der Bundesrat in einem Bericht. Das 51-seitige Dokument gibt Einblick in die Ziele, Prioritäten, Perspektiven und Aktivitäten der Schweiz in diesem Bereich. Seit 1996 informiert der Bundesrat das Parlament einmal pro Legislatur über seine Abrüstungspolitik. Nun hat er den neusten Bericht gutgeheissen. Im Fokus stehen demnach ein Verbot und die Eliminierung sämtlicher Kategorien von Massenvernichtungswaffen. Nach Ansicht des Bundesrats werden die Rahmenbedingungen zunehmend komplexer. Dies liege unter anderem an der Herausforderung des staatlichen Gewaltmonopols durch nichtstaatliche Akteure.
Anfang 2018 treten die neuen Bestimmungen zur Mehrwertsteuer in Kraft. Das hat der Bundesrat entschieden. Ziel der Gesetzesrevision ist es, einen Wettbewerbsvorteil für ausländische Unternehmen zu beseitigen. Diese müssen künftig bei einem weltweiten Umsatz über 100'000 Franken Mehrwertsteuer zahlen. Bisher war der Umsatz in der Schweiz massgebend. Für elektronische Zeitungen gilt neu der reduzierte Satz. Auch die Besteuerung von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken wird geändert. Die neue Versandhandelsregelung tritt erst 2019 in Kraft, weil die Post mehr Zeit für die Umstellung braucht. Künftig zahlen Versandhändler Mehrwertsteuer, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von 100"000 Franken pro Jahr erzielen.
Das Verwaltungspersonal im öffentlichen Verkehr untersteht künftig nicht mehr dem Arbeitszeitgesetz, welches flexibles Arbeiten zu wechselnden Tageszeiten erlaubt. Die Räte haben letztes Jahr entschieden, auf das Verwaltungspersonal das Arbeitsgesetz anzuwenden. Der Bundesrat setzt diese Regelung schon Anfang 2018 in Kraft, damit rasch neue Arbeitsmodelle eingeführt werden können. Die übrigen Bestimmungen, etwa zur Pausenregelungen oder zu Ruheschichten, treten erst im Dezember 2018 in Kraft. (sda)