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Bundesrat: «Julian Assange ist kein Verteidiger der Menschenrechte»

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Julian Assange auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London im Februar 2016.  Bild: Kirsty Wigglesworth/AP/KEYSTONE

Bundesrat: «Julian Assange ist kein Verteidiger der Menschenrechte»

23.02.2017, 16:0223.02.2017, 16:09
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Der Bundesrat sieht Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht als Verteidiger der Menschenrechte, den es zu schützen gilt. Das schreibt er in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) hatte sich erkundigt, ob Assange auf der Grundlage der Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern als Person gelte, die von der Schweiz geschützt werden müsse.

Addor betrachtet Assange als engagierten Verteidiger der Menschenrechte. Dazu mache ihn die erklärte Absicht, mit der Plattform Wikileaks eine Möglichkeit zu schaffen, Informationen frei zirkulieren zu lassen und damit die Demokratie transparenter zu gestalten, schreibt er in seiner Interpellation. Assanges eigene grundlegende Rechte aber würden missachtet.

«Julian Assange kann weder als Menschenrechtsverteidiger anerkannt werden noch den in den Schweizer Leitlinien vorgesehenen Schutz erhalten»
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Der Bundesrat kommt zu einer anderen Einschätzung. Julian Assange gelte als Informatikexperte, Investigativjournalist und politischer Aktivist, hält er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest. Seine Absicht sei die öffentliche Verbreitung von vertraulichen Informationen.

Dabei habe er auch dazu beigetragen, Fälle von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, räumt der Bundesrat ein. Assanges Absicht sei aber nicht gewesen, durch die von ihm aufgedeckten Verstösse die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.

«Folglich kann Julian Assange weder als Menschenrechtsverteidiger anerkannt werden noch den in den Schweizer Leitlinien vorgesehenen Schutz erhalten», heisst es weiter. Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat im Fall Assange bisher keine spezifischen Schritte unternommen. Das Aussendepartement (EDA) verfolge die Situation jedoch aufmerksam.

Als Menschenrechtsverteidiger gelten Personen, die sich einzeln oder gemeinsam mit anderen im Rahmen ihrer beruflichen oder privaten Tätigkeiten für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die Schweiz gehe von einer aktions- und kontextbezogenen Definition aus, erklärt der Bundesrat. Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger würden aufgrund ihrer Aktivitäten und des Kontextes, in dem sie aktiv seien, als solche anerkannt. (whr/sda)

Whistleblower

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Datendiebe oder Bekämpfer der Korruption – Whistleblower haben einen zwiespältigen Ruf: Sie weisen auf Missstände in Organisationen hin und verraten illegale Aktionen von Unternehmern – nicht aber ohne dabei auch selber die Grenzen der Legalität zu überschreiten. Jüngstes Beispiel: Hervé Falciani, Ex-HSBC-Banker.
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6 Kommentare
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elivi
23.02.2017 17:57registriert Januar 2014
Mal abgesehn von assange, jetzt würd mich vor allem interessieren was für menschen der bundesrat als schützenswert eingestuft hat. Nur um zu sehn ob ihre richtlinien konstant sind oder mal so oder so sind.
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Jay_Jay
23.02.2017 20:14registriert März 2014
Na da kuscht jmd vor den USA...
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Posersalami
23.02.2017 16:38registriert September 2016
"Dabei habe er auch dazu beigetragen, Fälle von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, räumt der Bundesrat ein. Assanges Absicht sei aber nicht gewesen, durch die von ihm aufgedeckten Verstösse die Menschenrechte zu fördern und zu schützen."

Um diesen Satz zu verstehen muss man wohl Jura studiert haben. Für mich macht diese Argumentation überhaupt keinen Sinn. Kann das jemand in verständliche Sprache umformulieren?
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