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Greenpeace provoziert mit AKW-Inserat – Axpo spricht von einem «Jux»

ZUR MELDUNG, DASS DER SCHWEIZER STROMKONZERN AXPO IM ERSTEN HALBJAHR (OKT 2015 – MAERZ 2016) WENIGER UMSATZ UND DEUTLICH WENIGER GEWINN ERZIELT HAT, STELLEN WIR IHNEN AM MONTAG 13. JUNI 2016 FOLGENDES ...
AKW Beznau in Döttingen: Beznau 1 steht seit März 2015 still.Bild: KEYSTONE

Greenpeace provoziert mit AKW-Inserat – Axpo spricht von einem «Jux»

Die Umweltorganisation Greenpeace schaltete am Donnerstag in mehreren Zeitungen ein Inserat, in dem Personen mit «Insiderwissen» zum Zustand des AKW Beznau gesucht werden. Betreiberin Axpo reagiert gelassen.
01.09.2016, 13:4801.09.2016, 14:09
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Die Umweltorganisation Greenpeace ist auf der Suche nach «nicht öffentlich zugänglichen Informationen» zum Zustand des AKW Beznau im Kanton Aargau. Sie lancierte den Aufruf in einem Inserat. Der AKW-Betreiber und Energiekonzern Axpo spricht von einem «Jux».

Greenpeace-Inserat

Bild
bild: screenshot/az

Greenpeace schreibt im Inserat, es würden «Insider mit Informationen aus der Blackbox Beznau» gesucht. Das Inserat erschien am Donnerstag in der «Aargauer Zeitung» und der «Weltwoche». Greenpeace begründet das Vorgehen damit, dass die Bevölkerung ein Recht habe zu wissen, wie gross das Risiko bei Beznau 1 sei.

Der Reaktor in Döttingen AG steht seit März 2015 still. Bei Revisionsarbeiten wurden im Reaktordruckbehälter rund 925 Materialfehler entdeckt. Es handelt sich um fehlerhafte Materialstellen mit einer Grösse von 5 bis 6 Millimetern.

Der Block 1 ist mit 47 Betriebsjahren der älteste kommerzielle Reaktor der Welt. Der Energiekonzern Axpo rechnet als Betreiber damit, dass der Reaktor Ende Jahr hochgefahren werden kann. Axpo muss der Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), nachweisen, dass der Reaktor sicher betrieben werden kann.

Axpo plant keine rechtlichen Schritte

Greenpeace ruft «Beznau-Insider» auf, vertrauliche Dokumente zum Zustand des Reaktors anonym zu übermitteln. Dazu wurde eine eigene Website eingerichtet.

Der Energiekonzern Axpo reagierte gelassen. Man betrachte das Inserat als «Jux», hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Man sehe keine rechtlichen Schritte dagegen vor.

«Die Mitarbeitenden im Kernkraftwerk Beznau wissen jederzeit, was sie zu tun haben», heisst es weiter. Axpo pflege eine offene und transparente Kommunikation. So informiere man regelmässig über das AKW Beznau. Auch lasse sich viel Informationsmaterial auf der Website des ENSI finden.

Beschwerde hängig

Greenpeace kämpft bereits vor Gericht für weiterreichende Informationen. Mit einer hängigen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht will die Organisation erreichen, dass die Atomaufsichtsbehörde ENSI einen Sicherheitsbericht des Energiekonzerns zum Zustand des AKW Beznau 1 herausrückt.

Greenpeace Nuklear

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Greenpeace Nuklear
Greenpeace-Aktivisten hängten im März 2014 Transparente am AKW Beznau bei Doettingen AG mit der Aufschrift «The End» auf.
quelle: keystone / urs flueeler
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Laut Greenpeace wurden 950 Seiten des Berichts geschwärzt. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Verfügung des ENSI. Greenpeace hatte gemäss eigenen Angaben im Februar 2015 beim ENSI die Herausgabe des Berichts verlangt.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) habe die Forderung von Greenpeace im Dezember gestützt. Das ENSI müsse laut EDÖB den Bericht mit Ausnahme von Fabrikationsgeheimnissen entschwärzen. Ohne Begründung sperrte sich die Axpo gemäss Greenpeace im Januar gegen die Herausgabe des Berichts.

Einen Monat später habe das ENSI mit einer Verfügung die Veröffentlichung des Berichts verhindert. Die Beschwerde von Greenpeace richtete sich gegen diese Verfügung.

Geschäftsgeheimnisse

Der Energiekonzern Axpo hält dazu fest, man kommuniziere alle Informationen zum AKW Beznau lückenlos gegenüber der Aufsichtsbehörde ENSI. Es sei wichtig, dass die Aufsichtsbehörde jedes Detail sehe, auch Geschäftsgeheimnisse wie die Messverfahren der Lieferanten.

Es verstehe sich von selbst, dass Axpo in einem Wettbewerbsumfeld agiere, wo jedes involvierte Drittunternehmen ein Recht auf Schutz seiner Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse habe und solche Informationen nicht an die Öffentlichkeit gehörten. Dies sei beim vorliegenden Fall auch so. (wst/sda)

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