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ETH Zürich verwarnt Biologieprofessor wegen manipulierten Bildern

ETH Zürich verwarnt Biologieprofessor wegen manipulierten Bildern

10.07.2015, 12:3410.07.2015, 12:58
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Die Schulleitung der ETH Zürich hat einen Biologieprofessor verwarnt. In Publikationen hatte er Bilder geschönt und sonst manipuliert. Die in den Arbeiten beschriebenen wissenschaftlichen Fakten waren jedoch korrekt. Der Forscher hat sich entschuldigt und Besserung gelobt.

Wie die ETH Zürich am Freitag mitteilte, hat der Wissenschaftler seine Sorgfaltspflicht und seine Aufsichtspflicht als Forschungsleiter verletzt. Dafür erhalte er eine Verwarnung. Ein Fehlverhalten gemäss der einschlägigen Regeln in der ETH-Verfahrensordnung liege jedoch nicht vor.

Der Verwarnte übernimmt laut Mitteilung die volle Verantwortung für die Fehler und entschuldigte sich in aller Form. Beim Publizieren von Daten werde er «in Zukunft äusserst vorsichtig sein», wird er zitiert. Die ETH Zürich – die sich «trotz meiner Fehler hinter mich stellt» – werde er nicht enttäuschen.

Fehler in 20 Arbeiten

Anfang Jahr war der Biologieprofessor in die Schlagzeilen geraten. Er habe Bilder manipuliert, wurde moniert. Die ETH Zürich setzte eine unabhängige Untersuchungskommission ein, welche die Bilddaten in den Publikationen des Forschers unter die Lupe nahm.

Untersucht wurden insgesamt 32 Forschungsarbeiten, darunter auch solche, die der Forscher vor seiner Zeit an der ETH Zürich verfasst hatte, wo er seit 2010 lehrt. In 20 Arbeiten fand die Kommission Fehler. Relevant für die Untersuchung waren aber nur jene in fünf Publikationen, welche an der ETH Zürich entstanden waren.

Die Veränderungen reichten gemäss Mitteilung «von der Verschönerung» bis hin zur «simplen Verwechslung von richtigen und fehlerhaften Bilddateien». In zwei der fünf Publikationen entdeckte die Kommission schwerwiegende Fehler. Die Bilder seien zum Teil für den internen Gebrauch bearbeitet und dann fälschlicherweise publiziert worden.

Die Kommission prüfte auch die Rohdaten und Dokumentationen der Experimente, die der Wissenschaftler in seinen Arbeiten publiziert hatte. Diese seien «vollständig und korrekt», schreibt die ETH Zürich. Sie belegten die wissenschaftlichen Aussagen in den Publikationen. Die Bildbearbeitungen hätten dem Forscher keinen Vorteil gebracht.

Verfahrensordnung nicht verletzt

Zwar war der Professor unsorgfältig im Umgang mit den Bildern. Die Verfahrensordnung für wissenschaftliches Fehlverhalten hat er laut ETH Zürich trotz allem nicht verletzt. Ein solches Fehlverhalten würde vorliegen, wenn er «vorsätzlich Falschangaben gemacht, vorsätzlich oder fahrlässig geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt» hätte.

Als Folge des Vorfalls verlangt die ETH Zürich von dem Wissenschaftler, sich mehr auf seine Gruppe in Zürich zu fokussieren und seine Tätigkeit am Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) in Strassburg zurückzufahren. Die fehlerhaften Publikationen sollen mit Korrigenda versehen werden.

Damit auch wirklich etwas geht, wird der Gruppe eine externe Fachperson zur Seite gestellt – «für die notwendigen Änderungen des Arbeitsverhaltens», wie es heisst. Zudem fördert die Schulleitung die Einführung von elektronischen Laborjournals. Diese unterstützten eine einwandfreie Publikation, schreibt die ETH Zürich. (wst/sda)

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