Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen keine Gebühren für Nachforschungen nach verschwundenem Geld zahlen. Der Nationalrat hat am Montag einem Postulat von Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) mit 95 zu 78 Stimmen zugestimmt.
Anfang Jahr wurde die Frist zur Rückforderung dieser Vermögen auf 50 Jahre verlängert. Die Banken haben diese nachrichtenlosen Vermögen zu publizieren und nach den Berechtigten zu suchen. Viele Opfer hätten aber das Bedürfnis, selber aktiv zu werden, begründete Schneider Schüttel ihren Vorstoss im Rat.
Für Nachforschungen müssten die ehemaligen Verdingkinder den Banken aber teilweise «happige» Gebühren bezahlen. Der Ansatz beträgt gemäss Schneider Schüttel zwischen 100 und 180 Franken pro Stunde. Der Bundesrat müsse sich deshalb dafür einsetzen, die Opfer von diesen Gebühren zu befreien.
Der Bundesrat sprach sich für das Postulat aus. Er habe eine solche Regelung bereits vorgesehen, erklärte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.
Etwa eine halbe Million Kinder waren in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert verdingt worden. Die Behörden rissen sie aus armen Familien heraus, platzierten sie als Gehilfen und Mägde auf Höfen, wo sie ohne Lohn arbeiten mussten. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden.
Erst seit wenigen Jahren wird dieses düstere Kapitel der Schweizer Geschichte aufgearbeitet. Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen verlangen immer öfter Einsicht in ihre eigenen Akten. Seit Mitte 2014 haben sie per Bundesgesetz Anrecht auf einfachen und kostenlosen Zugang zu den Unterlagen. (sda)