Viele erwachsene Asylsuchende geben sich als Minderjährige aus. So erhoffen sie sich bessere Chancen für ihr Asylgesuch. Denn unbegleitete minderjährige Asylsuchende geniessen per UNO-Kinderrechtskonventionen und Schweizer Verfassung einen besonderen Schutz. Bezweifeln die Behörden das angegebene Alter der Flüchtlinge, lassen sie ein Gutachten erstellen. Bei deren Ergebnissen gibt es jedoch einen Spielraum für Interpretationen.
Ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bemängelt nun, dass die Migrationsbehörde diesen Interpretationsspielraum zulasten eines jungen Asylsuchenden ausgenutzt hat. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) machte ihn zum Volljährigen.
Zu Unrecht, wie das Gericht festhält.
Der afghanische Jugendliche reiste vor einem knappen Jahr in die Schweiz ein und gab an, minderjährig zu sein. Das SEM liess ein Altersgutachten erstellen. Der Arzt attestierte ein Skelettalter von 17 Jahren. Die zahnärztliche Untersuchung liess auf ein Alter von mindestens 16 Jahren schliessen. Weiter musste sich der Afghane einer körperlichen Untersuchung unterziehen, bei der es zu einer Begutachtung seiner Genitalien kam. Daraus ergab sich ein Mindestalter von 17 Jahren.
Zusammenfassend schliesst das Gutachten auf ein wahrscheinliches Alter zwischen 17 und 22 Jahren. Eine Volljährigkeit könne nicht sicher belegt werden. Trotzdem setzte das SEM das Alter des Afghanen auf 18 Jahre fest.
Der Jugendliche und sein Anwalt beklagen, dass ein Altersgutachten im Zweifel für die Minderjährigkeit auszulegen sei. Die Asylbehörde habe das Alter nicht nur willkürlich, sondern auch in Verletzung der geltenden Praxis festgesetzt. Das Gericht gibt ihnen nun recht.
«Dieses Urteil zeigt erstmals auf, dass die Altersbestimmung von jugendlichen Asylsuchenden durch das SEM beliebig und ungenau ist», sagt Ruth-Gaby Vermot von der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht.
Auch Georg Friedrich Eich, der leitende Arzt der Kinderradiologie am Kantonsspital Aarau, ist über das Urteil erfreut: «Das Gericht hat in unserem Sinn entschieden. Die radiologische Altersbestimmung bei Asylsuchenden taugt nicht und muss unterlassen werden», sagt er.
Charlotte Schweizer, Sprecherin beim Kinderhilfswerk UNICEF, sagt: «Alle Kinder haben Anrecht auf besonderen Schutz. Die Schweiz muss diesen gewährleisten.» Unicef empfehle, dass bei der Alterseinschätzung Methoden gewählt werden, die ganzheitlich seien. «Insbesondere die Genitalanalyse bedeutet einen grossen Eingriff in die persönliche Sphäre», sagt Schweizer.
Es ist nicht das erste Mal, dass das SEM sich gegen den Vorwurf wehren muss, junge Flüchtlinge zu Volljährigen zu machen. Im Frühling publizierte die Zeitung «Blick» Zahlen, die zeigen, dass auffällig viele Asylsuchende 18 Jahre alt sind.
Schon damals wiesen die Beamten jedoch sämtliche Vorwürfe von sich. Pius Betschart, Vizedirektor Direktionsbereich Asyl, sagte, jeder Einzelfall werde geprüft und im Zweifelsfall würde für die Minderjährigkeit entschieden.
Im Fall des jungen Afghanen muss die Behörde nochmals über die Bücher. Die Methoden zur Altersbestimmung ändern will sie deswegen aber nicht.