Die Nachricht verbreitete sich gestern wie ein Lauffeuer: Ein Jahr nach dem Autounfall, bei dem der FDP-Ständerat Philipp Müller eine Rollerfahrerin schwer verletzt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau jetzt das Urteil veröffentlicht. Wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung erhält dieser eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse von 10'000 Franken. Müller hat gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben.
Experten schätzen das Urteil unterschiedlich ein. Martin Killias, Strafrechtsprofessor und SP-Politiker, räumt Müllers Einspruch wenig Chancen ein. «Das Gericht will sich kaum dem Vorwurf aussetzen, bei einem Prominenten Milde walten zu lassen», sagt er gegenüber dem Tages-Anzeiger.
Seiner Meinung nach liege das Urteil «absolut auf der Linie der Gesetzgebung». Zur Information: Diese schreibt vor, dass ein wegen schwerer Körperverletzung schuldig Gesprochener maximal mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft werden kann. Die Busse von 10'000 Franken entspricht dem Maximalbetrag für schwere Körperverletzung. Für Kilias steht fest, dass Müllers Einspruch wenig am Urteil ändern wird: «Das Gericht will sich kaum dem Vorwurf aussetzen, bei einem Prominenten Milde walten zu lassen.»
René Schaffhauser, emeritierter Professor mit Schwerpunkt Strassenverkehrsrecht an der Universität St.Gallen, beurteilt die Lage anders. Er spricht gegenüber der NZZ von einem «harten Urteil». Die Strafe falle hoch aus. Mehr will er zum Fall wegen des laufenden Verfahrens nicht nicht sagen.
Fest steht, dass Müller sehr wahrscheinlich an einer Schlafapnoe leidet, von der er damals nichts wusste. Bei dieser Schlafstörung setzt während der Nacht der Atem mehrere Male aus. Oft sind betroffene während des Tages dann müde und weniger leistungsfähig. Müller fiel deshalb wohl in den Sekundenschlaf, der zum Unfall führte.
Die Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass der FDP-Ständerat hätte merken müssen, dass er übermüdet ist. Auch wenn er sich damals seiner Schlafapnoe noch nicht bewusst gewesen sei. Der Grund für diese Einschätzung: Die an Bord von Müllers Mercedes befestigte Dash-Cam zeigt, dass die Spurhalte- und die Bremsassistenz mehrmals Alarm schlugen.
Für Johannes Mathis, Co-Direktor des Schlaf-Wach-Epilepsie-Zentrums, ist Müllers Urteil wenig überraschend. Gegenüber der NZZ sagt dieser, dass die Justiz Unfallverursacher wegen Sekundenschlafs härter anfasst. Sie würden unvernünftig handeln, wenn sie trotz Schläfrigkeit weiterfahren würden. Entscheidend sei, dass jemand schläfrig sei, unabhängig von der Ursache.
Philippe Müller selbst nimmt keine Stellung zum Urteil, er sagt gegenüber der Aargauer Zeitung einzig: «Ich denke jeden Tag an diesen Unfall.» Es tue ihm sehr leid für die junge Frau.
Die damals 17-Jährige wird wohl mit bleibenden Schäden leben müssen. Die schweren Verletzungen der Rollerfahrerin machten mehrere Operationen und mehrmonatige stationäre Behandlungen und Rehabilitationen notwendig.
(rwy)
Eine Frage für wen ist das nun hart?
Die junge Frau, die Sie angefahren haben, konnte gegen ihre Verletzungen, die sie nun ein Leben lang begleiten werden, keine Einsprache erheben...