Ein St.Galler Kreisgericht hat die 47-jährige Frau, die ihren Sohn über mehrere Jahre hinweg missbraucht hat, zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Der Vollzug wird zugunsten einer psychotherapeutischen Behandlung aufgeschoben.
Das St.Galler Kreisgericht hat im abgekürzten Verfahren der Einigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagter und der Anwältin des Opfers zugestimmt. Die Strafe könnte mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben werden.
Zudem muss die Täterin ihrem Sohn 10'000 Franken Genugtuung zahlen und die Untersuchungskosten übernehmen.
Die Frau hat ihren Sohn über mehrere Jahre Hinweg missbraucht. Anfang 2015 flog ihr Treiben auf. Die Anklageschrift, die von Blick und 20 Minuten zitiert wird, gibt detailliert Einblick in die Welt der «Inzest-Mutter». «Ich versagte mein Leben lang im Kampf mit meiner Sexualität und meiner inneren Hure», hält der «Blick» fest.
Sie soll sich die Mutter vor den Augen ihres Kindes im Primarschulalter selbst befriedigt haben, auch verlangte sie von ihm, es ihr mit dem Vibrator zu tun. Zudem versucht sie mehrmals ihr Kind oral zu befriedigen. Ihre Spiele hielt die 47-Jährige mit der Kamera fest und verschickte sie einem Mann.
Überhaupt ging die Mutter sehr offensiv mit ihren Fantasien um, die sie zum Teil in die Tat umsetzte. Sie hielt solche in Mails fest, die sie zum Teil verschickte.
Sie weiss, dass ihr Handeln nicht rechtens ist. Der «Blick» zitiert aus der Anklageschrift: «Ich dachte, dass das nichts für Kinderaugen sei. Dann muss es ihn aber wiederum auf eine liberalere Weise erziehen, als was ich bei meinen Eltern je erlebt habe.»
Und weiter: «Ich will ein Kind von meinem Sohn. Ich bin unsittlich/unmoralisch, deshalb wurde ich in eine sittliche/moralische Familie geboren. Ich habe für mich und meinen Sohn eine perfekte Situation eingerichtet.»
Die Staatsanwaltschaft fordert 22 Monate Haft für die Mutter. Der heute 13-jährige Sohn soll eine Genugtuungssumme von 10'000 Franken erhalten. (egg/jk/sda)