Für die Schweiz wären die Neuerungen ein Paradigmenwechsel. Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Geht es nach dem Bundesrat, werden die Steuerbehörden in der Schweiz künftig von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.
Neben diesem spontanen Informationsaustausch, der beispielsweise auch den Besitz von Immobilien betreffen kann, ist die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit bestimmten Staaten geplant. Dieser Austausch ist auf Finanzdaten beschränkt.
Schweizer Banken müssten damit Finanzkontendaten von Personen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese wiederum würden die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiterleiten.
Gemeldet werden beim automatischen Informationsaustausch neben Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer die Guthaben auf Konten, Zinsen und Dividenden, die Summe der Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen sowie Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen.
Für die Einführung des automatischen Informationsaustausches sind zwei Modelle vorgesehen, die der Bundesrat beide anwenden möchte. Für beide Modelle ist das AIA-Gesetz nötig, das die Umsetzung in der Schweiz regelt. Das erste Modell sieht vor, dass die Schweiz mit den einzelnen Partnerstaaten Staatsverträge abschliesst. Dieses Modell dürfte für die EU und die USA angewendet werden.
Beim zweiten Modell braucht es keine Staatsverträge. Stattdessen wird der AIA zwischen zwei Staaten mittels Notifikation beider Staaten an das zuständige Gremium aktiviert. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Parlament der Teilnahme der Schweiz an der Vereinbarung «Multilateral Competent Authority Agreement»(MCAA) zur einheitlichen Umsetzung des AIA und der Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens von OECD und Europarat zustimmt. (rar/sda)