Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist sowohl in der Bundesverfassung als auch im Gleichstellungsgesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen in der Schweiz durchschnittlich 20 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieser Differenz basiert auf diskriminierendem Verhalten.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Unternehmen nun dazu verpflichtet werden, regelmässig Lohnanalysen zu machen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen. Die betriebsinterne Pflicht soll für Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmenden gelten.
Die Kontrollen sollen wahlweise von Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation durchgeführt werden. Das Resultat soll im Jahresbericht erwähnt werden.
Der tatsächliche Lohnunterschied soll jedoch nicht transparent gemacht werden müssen. Im Falle von Lohndiskriminierungen, die von den Arbeitgebern nicht angegangen werden, sollen Arbeitnehmende wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern können.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zusammen mit dem Innendepartement (EDI) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF) bis Mitte nächstes Jahr eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte.
Der Bundesrat prüft zudem, ob eine subsidiäre Meldepflicht für die Revisionsstellen respektive die staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen eingeführt werden sollen, falls die Unternehmen die Empfehlungen nicht umsetzen.
Getragen wurde der Dialog vom Arbeitsgeberverband, vom Gewerbeverband, vom Gewerkschaftsbund und von Travail.Suisse. Nach fünf Jahren blieb der Erfolg aus: 51 Unternehmen mit 230'000 Beschäftigten beteiligten sich daran. Es fehlten jedoch ganze Branchen, etwa der Detailhandel, die Banken oder die Versicherungen. (wst/sda)