Schweiz
Gesellschaft & Politik

Frauen verdienen im Durchschnitt 20 Prozent weniger als Männer – jetzt ergreift der Bundesrat Massnahmen

Lohnungleichheit in der Schweiz

Frauen verdienen im Durchschnitt 20 Prozent weniger als Männer – jetzt ergreift der Bundesrat Massnahmen

Nach dem Scheitern des freiwilligen Lohngleichheitsdialogs ergreift der Bundesrat staatliche Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung von Frauen. Hauptpunkt des Bundesratsbeschluss stellen regelmässige Lohnanalysen und deren Kontrolle durch externe Stellen dar.
22.10.2014, 15:22
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Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist sowohl in der Bundesverfassung als auch im Gleichstellungsgesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen in der Schweiz durchschnittlich 20 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieser Differenz basiert auf diskriminierendem Verhalten.

Lohngleichheitsdialog gescheitert
In der Hoffnung, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männer in der Schweiz freiwillig zu überwinden, setzte der Bundesrat anfangs 2009 auf den Lohngleichheitsdialog. Unternehmen sollten freiwillig überprüfen, ob ihre Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprachen.

Getragen wurde der Dialog vom Arbeitsgeberverband, vom Gewerbeverband, vom Gewerkschaftsbund und von Travail.Suisse. Nach fünf Jahren blieb der Erfolg aus: 51 Unternehmen mit 230'000 Beschäftigten beteiligten sich daran. Es fehlten jedoch ganze Branchen, etwa der Detailhandel, die Banken oder die Versicherungen. (sda)

Nach dem Willen des Bundesrates sollen Unternehmen nun dazu verpflichtet werden, regelmässig Lohnanalysen zu machen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen. Die betriebsinterne Pflicht soll für Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmenden gelten.

Die Kontrollen sollen wahlweise von Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation durchgeführt werden. Das Resultat soll im Jahresbericht erwähnt werden.

Der tatsächliche Lohnunterschied soll jedoch nicht transparent gemacht werden müssen. Im Falle von Lohndiskriminierungen, die von den Arbeitgebern nicht angegangen werden, sollen Arbeitnehmende wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern können.

Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zusammen mit dem Innendepartement (EDI) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF) bis Mitte nächstes Jahr eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte.

Recht auf Lohngleichheit in Verfassung festgeschrieben

Der Bundesrat prüft zudem, ob eine subsidiäre Meldepflicht für die Revisionsstellen respektive die staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen eingeführt werden sollen, falls die Unternehmen die Empfehlungen nicht umsetzen.

Getragen wurde der Dialog vom Arbeitsgeberverband, vom Gewerbeverband, vom Gewerkschaftsbund und von Travail.Suisse. Nach fünf Jahren blieb der Erfolg aus: 51 Unternehmen mit 230'000 Beschäftigten beteiligten sich daran. Es fehlten jedoch ganze Branchen, etwa der Detailhandel, die Banken oder die Versicherungen. (wst/sda)

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