Ein Wirt zahlt auf seinen Produkten 8 Prozent Mehrwertsteuer, der Inhaber eines Take-Away nur 2,5 Prozent. Das will der Branchenverband GastroSuisse mit seiner Initiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ändern.
Der Grund für die Ungleichbehandlung ist rein praktisch: Es ist kaum möglich, Esswaren aus dem Laden sauber von Take-Away-Speisen abzugrenzen. Darum werden heute beide Kategorien zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Dieser gilt für Güter, die sich jedermann leisten können sollte, insbesondere für Nahrungsmittel und Medikamente.
Vor den Medien in Bern sprach GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer am Freitag von einem «Konstruktionsfehler». Das Gastgewerbe werde gegenüber anderen Lebensmitteln diskriminiert, da das Essen im Restaurant als Luxus eingestuft werde. Bei der heutigen Mobilität sei es jedoch eine Notwendigkeit unserer Lebens- und Arbeitsgewohnheiten.
Laut Platzer ist es nicht akzeptabel, dass der Staat die Leistungen des Gastgewerbes mit einem höheren Mehrwertsteuersatz «bestraft». Wie die Initiative genau umgesetzt werden soll, lässt GastroSuisse aber weiterhin offen. Das müsse der Gesetzgeber entscheiden, sagte Platzer. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel, die der Bundesrat bei einer Annahme der Initiative für unvermeidbar hält, würde sein Verband aber bekämpfen.
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie auf 2,5 Prozent würde laut Bundesrat aber zu Steuerausfällen von bis zu 750 Millionen Franken für Bund, AHV und IV führen. Mit Steuerausfällen drohe der Bund immer, wenn es darum gehe, Steuererleichterungen zu verhindern, sagte Platzer. 750 Millionen Franken schienen auf den ersten Blick viel, es handle sich aber nur um rund ein Prozent der Einnahmen des Bundes.
Um die Ungleichbehandlung mit den Take-Aways zu beseitigen, könnte sich der GastroSuisse-Präsident auch einen einheitlichen Steuersatz für die gesamte Gastronomie vorstellen. Dieser käme zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz zu liegen.
Ungelöst bleibt bei diesem Kompromiss das Problem der Abgrenzung. Sowohl die Verwaltung wie auch die vorberatende Nationalratskommission hatten sich vergeblich daran versucht, eine praxistaugliche Unterscheidung zwischen Speisen vom Take-Away und Lebensmitteln aus dem Laden zu finden. (rar/sda)