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Illegale Putzfrau: Hans Fehr wird nicht bestraft

Hans Fehr von der SVP dürfte erleichtert sein über den Entscheid.
Hans Fehr von der SVP dürfte erleichtert sein über den Entscheid.Bild: KEYSTONE
Strafverfahren eingestellt

Illegale Putzfrau: Hans Fehr wird nicht bestraft

01.03.2015, 09:03
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt die Strafverfahren gegen SVP-Nationalrat Hans Fehr, dessen Frau sowie dreizehn weitere Beschuldigte wegen illegaler Beschäftigung einer serbischen Asylsuchenden als Putzfrau ein. «Die Staatsanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen die insgesamt fünfzehn Beschuldigten dieser Tage eingestellt», sagt der für den Fall verantwortliche Staatsanwalt der «NZZ am Sonntag». Und: «Aufgrund der Aussagen aller Beteiligten ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die Beschuldigten weder vorsätzlich noch eventualvorsätzlich gegen das Ausländergesetz verstossen haben. Zur fraglichen Zeit war aber nur die vorsätzliche Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen ohne nötige Bewilligungen strafbar.»

Das heisst: Das Ehepaar Fehr und die anderen Beschuldigten gehen straffrei aus, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht wussten, dass die Beschäftigung der Asylsuchenden verboten ist. Hans und Ursula Fehr waren allerdings nicht nur Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, sondern auch solche gegen das AHV-Gesetz vorgeworfen worden. Der Grund: Im Gegensatz zu den übrigen Beschuldigten hatten sie keine Sozialabgaben für die Putzfrau bezahlt. 

Aber auch die anfänglich nicht bezahlten Sozialabgaben haben für die Fehrs keine strafrechtlichen Folgen. «Aufgrund von verschiedenen Aussagen ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die beiden Beschuldigten nicht gegen das AHV-Gesetz verstossen haben», sagt der Staatsanwalt. «Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Beschuldigten gar kein Arbeitsverhältnis mit der Putzfrau eingegangen sind. Es ging nur um einzelne Aufträge des Ehepaars an die Putzfrau sowie um unentgeltliche Hilfeleistungen von dieser.» (feb)  

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Toto
01.03.2015 10:33registriert Juli 2014
Vor Jahren habe ich eine ausländische Putzfrau angestellt. Ich habe sie angemeldet, habe ihr die AHV bezahlt und eine Unfallversicherung abgeschlossen. Das war gesetzeskonform, weil ich als normalen einfachen Bürger wusste, wie man verhalten muss.
Nur der NR Fehr und seine gut gebildete Frau wussten es nicht !!!
Es zum kotzen, war ich damals dumm : man muss ja nur sagen " ich wusste es nicht" und schon wird das Verfahren eingestellt.
Denkt daran, nächstens sind Wahlen.
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Motztüte
01.03.2015 12:41registriert Februar 2015
Merkwürdig: Ich wurde vor Jahren verurteilt, weil ich als Selbständigerwerbende meine _eigene_ AHV-Abrechnung zweimal zu spät eingereicht habe. Ich weiss: Das war ein Fehler. Aber ich habe die Abrechnung nachgereicht, habe meine AHV-Beiträge bezahlt, trotzdem wurde ich zu fünf Tagen Haft verurteilt, die ich abarbeiten musste.
Merke: Die Ämter gehen also davon aus, dass SVP-Politiker dümmer sind als die Allgemeinheit und keine Ahnung von den Gesetzen haben.
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Hugo Wottaupott
01.03.2015 09:09registriert Februar 2014
wissen schützt vor strafe nicht. (ausser es ist für dich ein stuhl in bundesbern reserviert)
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