- Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.
- Die AHV kann zwischen 62 zu 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt für die berufliche Vorsorge. Weil der Alterstrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.
- Die AHV bekommt den gesamten Ertrag des Demografieprozents. Ihre Einnahmen steigen dadurch um rund 610 Millionen Franken.
- Zur Finanzierung des demografischen Wandels wird die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht. 0,3 Prozent davon werden ab Anfang 2018 erhoben. Weil zeitgleich die IV-Zusatzfinanzierung ausläuft, spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nichts von dieser Massnahme. Der zweite Schritt folgt 2021. Im Referenzjahr 2030 nimmt die AHV dadurch 2,138 Milliarden Franken zusätzlich ein.
- Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Dadurch sinken die Pensionskassen-Renten um 12 Prozent.
- Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken erhöht. Zur Finanzierung dieses Zuschlags werden 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.
- Der Plafond der Ehepaar-Renten wird von 150 auf 155 Prozent erhöht. Bei einer Maximalrente macht das pro Monat 226 Franken zusätzlich aus.
- Die AHV wird durch diese Massnahmen für die nächsten Jahre stabilisiert. Gemäss Projektionen der Bundesverwaltung ist das Umlageergebnis bis 2026 positiv. Der Stand des AHV-Fonds sinkt erst 2030 unter eine Jahresausgabe. Danach geht es rasant nach unten. Ab 2037 könnte die AHV die Renten nicht mehr rechtzeitig auszahlen.
gefüttert werden in der CH die reichen mit vermögen, profite, eigentum – auf kosten des mittelstandes...
oder glaubt ihr das unsere selbsternannten leistungsträger das alles alleine schaffen?
bei den nächsten wahlen wird uns die SVP wieder ein "asylchaos" vorgaukeln, um von den wahren problemen abzulenken...
welcome to FDP/SVP!
Die einzige dauerhaft gerechte Altersvorsorge für alle wäre die Verstaatlichung der Pensionskassen und deren Veschmeldung mit der bestehenden AHV.